„Die sogenannten VERAHs sind bei Arztpraxen angestellt und dürfen zukünftig vermehrt ambulante Behandlungspflegeleistungen übernehmen, ohne den gleichen Qualitätsanforderungen zu unterliegen, wie die professionellen Pflegedienste. Das ist gut für die Ärzte, denn sie können durch Abrechnung eines Zusatzbudgets zusätzlich verdienen. Den ambulanten Pflegediensten im Land stößt man so massiv vor den Kopf“, so Monika Pauli, Mitglied des Vorstandes im VDAB-Landesverband Rheinland-Pfalz.
Rheinland-Pfälzische Pflegedienste würden nun mehrfach benachteiligt: Die Arztpraxen treten mit ihrem Angebot in direkte Konkurrenz zu den Pflegediensten – gefördert durch das Ministerium. Anders als die Pflegedienste würden die VERAHs nicht durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft, hätten keine Qualitätsanforderungen an die Dokumentation der Leistungen einzuhalten und müssten auch keine 24 Stunden Rufbereitschaft rund um die Uhr nachweisen, wie es die Pflegedienste zu tun hätten. „Die Förderung der VERAHs benachteiligt die Dienste auch auf dem Arbeitsmarkt. Denn während die Ärzte nun zusätzliche Arzthelferinnen einstellen dürfen, um Behandlungspflege anzubieten, haben die Kostenträger das den Pflegediensten bei Verhandlungen bisher versagt. Damit wird einmal mehr mit zweierlei Maß gemessen – zu Ungunsten der Pflegedienste“, so Pauli.
Insgesamt dränge sich der Eindruck auf, Sozialminister Schweitzer betreibe Klientelpolitik. „Das geht zu Lasten eines gut ausgebauten und funktionierenden ambulanten Versorgungsnetzes in Rheinland-Pfalz“, so Pauli.
Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.
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