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Pflegereform: Verstärkter Einsatz von Einzelpflegekräften


VDAB: Pflegequalität ist nicht gesichert

Laut dem aktuellen Referentenentwurf zur Pflegereform sollen Pflegekassen leichter Verträge mit Einzelpflegekräften schließen können. Dadurch soll die Pflege „individueller und bedarfsgerechter“ gestaltet werden. Gemäß dem Entwurf haben die Pflegekassen für die notwendige Qualität sowie für ein angemessenes Verhältnis der Zahl der Einzelpflegekräfte zu dem vorhandenen Leistungsangebot zu sorgen. Bisher waren Verträge mit Einzelpersonen nur zulässig, wenn die Versorgung durch Pflegedienste nicht sichergestellt werden konnte.
Der Einsatz von Einzelpflegekräften führt aus unserer Sicht zu einer Entprofessionalisierung der Pflege und geht zulasten des hohen Qualitäts- und Sicherheitsanspruchs“, kritisiert Stephan Dzulko, stellvertretender Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Zudem ist nicht vorgeschrieben, dass es sich hier um Fachkräfte handeln muss, betont Dzulko. Obgleich für die Qualitätssicherung eigene vertragliche Regelungen vorgesehen sind, soll die Prüfung der Einzelpflegekräfte weder durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) noch durch andere vergleichbare Prü-fungsinstitutionen durchgeführt werden. Auch die für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen verbindlichen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung sollen für sie nicht gelten.
Offensichtlich müssen Einzelpflegekräfte bei weitem nicht die qualitativen – und somit auch kostspieligeren – Voraussetzungen erfüllen, die für existierende ambulante Dienste gelten“, resümiert Dzulko. Folglich könnten vehemente Preisunterschiede zulasten bestehenden Pflegebetriebe entstehen. Größere Preisgefälle könnten diese jedoch nicht in Kürze ausgleichen. Dzulko: „Dies ist rechtlich mehr als bedenklich und bedroht die Existenz zahlreicher Pflegebetriebe.“
„Wir fordern den Gesetzgeber auf, keine weiteren unnötigen Leistungs-strukturen in der Pflege aufzubauen, sondern die Bedingungen für bestehende Pflegebetriebe so zu verbessern, dass diese ihre Leistungen für die hilfebedürftigen Menschen besser und zielgerechter anbieten können“, betont Dzulko abschließend. Ein großer Schritt wäre dabei die Lockerung des sogenannten Verrichtungsbezuges, um individuell gestaltbare Leistungen und Preisvereinbarungen mit dem Kunden zu ermöglichen.

Alexander Koch

Pressereferent

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