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Pflegebranche fordert Mindestlohn


VDAB: Mindestlohn verteuert die Pflege

Insgesamt acht Branchen, darunter die Altenpflege, haben bis zum Ablauf der Meldefrist am 31. März beim Bundesarbeitsministerium eine Aufnahme ins Entsendegesetz beantragt, um auf diesem Weg verbindliche Mindestlöhne festzuschreiben. Unter Federführung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) wollen mehrere Arbeitgeberverbände zusammen mit der Gewerkschaft Verdi einen Mindestlohn für Pflegeberufe einführen.
Wir sind gegen einen staatlich festgelegten Mindestlohn für die Pflegebranche“, betont Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). „Wir befürchten, dass durch die Einführung eines Mindestlohns ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen ihre Preise anheben müssen und folglich auf Pflegebedürftige und Angehörige höhere Pflegekosten zukommen.“
„Bereits heute beklagt sich die Gesellschaft über eine zu teure Pflege“, so Baumann. Ein Mindestlohn in der Pflege führe letztlich zu Mehrkosten bei Bedürftigen bzw. Sozialhilfeträger und öffne Schwarzarbeit und illegaler Pflege Tür und Tor. „Damit gerät unsere pflegerisch qualitativ hochwertige Versorgungsstruktur ins Wanken“, kritisiert Baumann. Darüber hinaus müsse die professionelle Pflege mit einem hohen Verlust an Arbeitsplätzen rechnen. Baumann: „Dies kann nicht politische Intention sein.“
Im Rahmen der Pflegereform wurden – bis auf die künftige Dynamisierung der Leistungen – keine bzw. nur geringe Erhöhungen der Leistungsbeträge für Pflegeleistungen beschlossen. „Will der Staat einen Mindestlohn in der Pflege durchsetzen, muss er auch deutliche Ausweitungen in den Leistungsbeträgen bewilligen, um einer Verteuerung der Pflege entgegenzuwirken“, so Baumann.
Anstelle eines staatlichen Lohndiktats braucht die Pflegebranche mehr unternehmerischen Freiraum für flexiblere Gehaltsstrukturen“, betont Baumann. „Eine hohe Pflegequalität ist der Verdienst qualifizierter Mitarbeiter. Diese sind ohne entsprechende Entlohnung kaum zu finden.“ Eine freie Gestaltung der Heimentgelte – und somit auch der Personalkosten – sei jedoch durch die vorgegebene Preisstruktur seitens der Kostenträger bei Vergütungsverhandlungen nicht möglich. „Einrichtungen müssen die Möglichkeit erhalten, die Löhne ihrer hochqualifizierten Mitarbeiter, insbesondere in Führungspositionen, nach oben zu öffnen“, so Baumann abschließend.

Alexander Koch

Pressereferent

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