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Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler


Sehr geehrter Herr Minister Dr. Rösler,
Sie haben jüngst Ihrer Verärgerung und Entrüstung über  das Scheitern der Verhandlungen um die Weiterentwicklung der Pflegetransparenzvereinbarungen Ausdruck verliehen. Wir  teilen Ihre Verärgerung und Entrüstung, wenn auch aus einem anderen Blickwinkel. 
Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz hat die damalige große Koalition für die Verbraucher die Qualität von Pflegeeinrichtungen transparent machen wollen. Es stellte sich allerdings heraus, dass der Gesetzgeber die Partner der Selbstverwaltung zu etwas Unmöglichem verpflichtet hatte: Innerhalb von drei Monaten ein System zur bundesweit einheitlichen und vergleichbaren Messung von Ergebnis- und Lebensqualität zu entwickeln. Für ein solches System gab und gibt es weltweit kaum Vorbilder und kaum wissenschaftliche Erkenntnisse.
Als es nach 6 Monaten Verhandlungen zur Unterzeichnung der Pflegetransparenzvereinbarungen kommen sollte, haben wir bereits unsere großen fachlichen Bedenken geäußert. Nach massivem politischem Druck haben wir unter der Voraussetzung einer späteren wissenschaftlichen Evaluation die Vereinbarungen unterschrieben. Dies geschah im guten Glauben, damit zumindest den Einstieg in eine faire und für den Verbraucher aussagekräftige Bewertung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen gefunden zu haben.
Die ausführliche Evaluation der Pflege-Wissenschaftlerinnen Prof. Dr. Martina Hasseler und Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann hat aber belegt, dass das System insgesamt ungeeignet ist - sowohl hinsichtlich der Systematik als auch hinsichtlich der Kriterien. Das bestehende System misst also in keiner Weise das, was es nach dem Willen des Gesetzgebers messen soll – nämlich tatsächliche Qualität einer Einrichtung.
Besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit hat eine Schwachstelle des bestehenden Systems: Die Verrechenbarkeit von rein infrastrukturellen mit pflegerelevanten Kriterien in der Gesamtnote. Dem hätte schnell abgeholfen werden können, wenn die Kassen der Abschaffung der Gesamtnote zugestimmt hätten.
Stattdessen sind nun die Gewichtung von sog. Risikokriterien (jetzt Kernkriterien genannt) und die rechnerische Abwertung der Bereichs- und Gesamtnote zentrale Themen der „Weiterentwicklung“. Der Effekt daraus ist nur die Verschlechterung der Noten. So soll die Glaubwürdigkeit des Systems erhöht werden. Denn schlechtere Noten suggerieren der Öffentlichkeit strengere und damit  realistischere Prüfungen. Das nachweislich untaugliche System bleibt bei dieser Kosmetik jedoch völlig unangetastet.
Es ist uns unverständlich, dass sich Politik, Kassen und die anderen Trägerverbände offensichtlich darin einig sind, Pflegeunternehmen weiterhin einer Zwangstransparenz unterwerfen zu wollen, die nachweislich für die Unternehmen unfair und für die Verbraucher nicht aussagekräftig ist. In Zeiten des demografischen Wandels und Fachkräftemangels sollten alle Verantwortlichen ein Interesse daran haben, die in der Pflege engagierten Unternehmer und Mitarbeiter wert zu schätzen und nicht zu stigmatisieren. Dies ist vor allem im Interesse der Verbraucher.
VDAB und ABVP fordern daher seit einem halben Jahr eine grundlegende Neuentwicklung des Systems, die von Anfang an auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und verlässlich das abbildet, was der Gesetzgeber vorsieht. Für diese Haltung werden beide Verbände nun öffentlich gescholten und sogar diffamiert.
Wir stehen weiterhin für eine faire und aussagekräftige Transparenz, die ihren Namen verdient!
Daher haben beide Verbände eine Arbeitsgruppe unter der wissenschaftlichen Leitung von Professor Dr. M. Bonato ins Leben gerufen, die noch im Dezember ihre Arbeit aufnehmen wird. Ihre Aufgabe wird es sein, den Weg zu einem fairen und aussagekräftigen Transparenzsystem zu zeigen.
Die Arbeitsgruppe wird dabei sowohl alle Ergebnisse der durch Kassengelder finanzierten Evaluation berücksichtigen, als auch die Erkenntnisse des durch Ihr Haus finanzierten Modellprojekts zur Ermittlung von Indikatoren der Ergebnisqualität einfließen lassen können. Bei der jetzt gescheiterten übereilten „Weiterentwicklung“ wären diese wichtigen wissenschaftlichen Erkenntnisse weitgehend außer Betracht geblieben.
Herr Minister Dr. Rösler, bitte unterstützen Sie unseren Weg. Pflegeunternehmer und ihre Mitarbeiter verdienen in Zukunft eine faire Darstellung der Qualität ihrer Arbeit und Pflegebedürftige eine aussagekräftige Entscheidungshilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Baumann
Bundesvorsitzender des VDAB
Im Namen des Bundesvorstandes

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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