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NRW-Gesetzentwurf für neues Heimgesetz


VDAB: Mehr Befugnisse für Heimaufsicht und hoffentlich weniger Bürokratie

Am 22. April hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett den Entwurf eines „Wohn- und Teilhabegesetzes“ beschlossen. Hinter der Bezeichnung verbirgt sich das Landesheimgesetz, das bereits ab dem
1. Januar 2009 das derzeit noch geltende Bundesheimgesetz ersetzen soll.
Der Entwurf lässt erfreulicherweise das Bemühen der Landesregierung erkennen, durch eine Eindämmung der Paragraphenflut sowie durch intelligente Einzelfalllösungen zum Bürokratieabbau beizutragen“, begrüßt Jürgen Fahnenstich, Mitglied im Vorstand des Landesverbandes NRW des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), die geplante Neuregelung.
Das Landesheimgesetz soll insbesondere die Rechte der Bewohner stärken, indem es besonderes Augenmerk auf deren individuelle Bedürfnisse und Informations- und Mitwirkungsrechte lenkt. „Der Abbau bürokratischer Hemmnisse trägt zu dieser angestrebten bedürfnisorientierten Betreuung entscheidend bei“, so Fahnenstich weiter. „Seit langem fordert der VDAB durchgreifende Maßnahmen zur Entbürokratisierung des Pflegegeschehens. Wir begrüßen daher sämtliche Schritte, die den Verantwortlichen mehr Zeit für die Zuwendung zum Bewohner und diesem mehr Raum für die Entfaltung seiner individuellen Bedürfnisse lassen.“
Entschlackt wurden insbesondere die Dokumentationserfordernisse sowie das gesamte Überwachungsgeschehen durch die Heimaufsicht.
So sollen zukünftig die Heimaufsichten die Ergebnisse der bereits von anderen Institutionen durchgeführten Prüfungen berücksichtigen müssen. Doppelprüfungen von Heimaufsichten und Medizinischem Dienst der Krankenversicherung (MDK) sollen zumindest eingedämmt werden.
Allerdings wurden die Befugnisse der Heimaufsichtsbehörden auch ausgeweitet: Die unangemeldete Begehung soll zum Regelfall werden. „Unangemeldete Prüfungen sind kein Allheilmittel gegen Missstände in der Pflege“, betont Fahnenstich. „Wir begrüßen jedoch, dass zumindest die Verbandsbeteiligung auch bei solchen Begehungen gewährleistet sein soll.“
Unglücklich geregelt ist die Veröffentlichung von Prüfergebnissen“, kritisiert Fahnenstich. Zukünftig können Prüfergebnisse sowohl der Heimaufsicht als auch des MDK nebeneinander und sogar mit widersprüchlichen Ergebnissen veröffentlicht werden. Auch hinsichtlich der inhaltlichen Aufbereitung der Veröffentlichungen bestehe noch dringender Klärungsbedarf, so Fahnenstich. „Die Prüfberichte sind selbst für Fachleute kaum zu verstehen und verursachen hierdurch häufig einen falschen Eindruck von der tatsächlichen Pflegequalität einer Einrichtung.“
Die Regelungen zum Gleichlauf zwischen heimrechtlichen und pflegeversicherungsrechtlichen Vorschriften befürwortet der VDAB wiederum. Insbesondere im personellen Bereich werde hierdurch erneut Bürokratie abgebaut, betont Fahnenstich. „Damit wird einer langjährigen Forderung des VDAB entsprochen, die jedoch auch bei sämtlichen baulichen Anforderungen umgesetzt werden sollte.“
Auch die Regelungen zu neuen Wohnformen gingen in die richtige Richtung, da sie Trägern und Bewohnern größere Spielräume eröffnen. „Allerdings muss ein Missbrauch neuer Wohnformen zur Umgehung heimrechtlicher Vorschriften effektiv verhindert werden“, fordert Fahnenstich. Ebenso gehöre die Frage der Heimmitwirkung noch kritisch überprüft. „Eine mögliche Einmischung externer Personen in Kernbereiche des Leistungsgeschehens einer Pflegeeinrichtung muss dringend vermieden werden.“
Einige unserer langjährigen Forderungen scheinen in den Expertengesprächen beim Sozialministerium auf Gehör gestoßen zu sein“, resümiert Fahnenstich. „Dennoch sehen wir in vielen Punkten wesentlichen Verbesserungsbedarf und werden das Gesetzgebungsverfahren weiterhin kritisch begleiten.“ Am nun folgenden Anhörungsverfahren wird der VDAB im Interesse seiner Mitglieder und deren Bewohner weiter mitwirken.

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

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