Dazu Petra Schülke, Vorstandsmitglied im VDAB Niedersachsen: „Wir haben seit langem rechtliche Klarheit und damit Planungssicherheit für die ambulant betreuten Wohnformen gefordert und fühlen uns durch die Änderungen im NuWG in unseren Positionen bestätigt. Ambulante Dienste haben nun endlich die Möglichkeit, sich stärker beim Aufbau von Wohngemeinschaften und betreuten Wohnen zu engagieren. Das Gesetz hat damit bisher vorhandene Innovationslücken endlich geschlossen.“
Gleichwohl sei aus Sicht der Privaten Professionellen Pflege das NuWG nicht in Gänze Anlass zur Freude. „Der große Wurf der Landesregierung ist es nicht. Dazu hätten die Rahmenbedingungen nachhaltig verbessert werden müssen. Nach wie vor haben die Einrichtungen jedoch unter anderem unter der Kontrollast durch die Prüfbehörden sowie mangelndem Rechts- und Datenschutz zu leiden. Trotz der anzuerkennenden positiven Punkte hat es die Landesregierung leider versäumt, die bekannten Mängel in der Landesheimgesetzgebung zu Gunsten verbesserte Rahmenbedingungen für die Private Professionelle Pflege zu verändern. Der VDAB wird sich weiter konsequent dafür einsetzen, dass die Private Professionelle Pflege im Land die Rahmenbedingungen erhält, die sie braucht, um im fairen Wettbewerb eine hochwertige Versorgungsstruktur in Niedersachsen mitzugestalten“, so Schülke.
Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.
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