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Neues Verfahren zur Entwicklung von Expertenstandards


VDAB: Praxisgerechte Weiterentwicklung der Pflegequalität ermöglicht

Am 8. Oktober fand in Osnabrück die 7. Konsensuskonferenz des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) zum Thema „Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ statt. Zentrales Thema war der Stellenwert sowie das Verfahren zur Entwicklung zukünftiger Expertenstandards.
Wie durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz festgeschrieben, entwickeln und vereinbaren zukünftig die in §113 SGB XI genannten Vertragsparteien die Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung und somit auch die Expertenstandards. Jeder Vertragspartner kann dabei konkrete Themenbereiche vorschlagen. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens bewerben sich Expertengruppen um die Entwicklung eines Expertenstandards. Dieser muss künftig einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Im Falle der Nichteinigung kann die Schiedsstelle nach §113 SGB XI angerufen werden.
Mit diesen Neuregelungen weicht die Monopolstellung des DNQP zur Entwicklung von Expertenstandards einer praxisgerechten und umsetzbaren Weiterentwicklung der Pflegequalität“, so Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Der VDAB hatte zuvor ausdrücklich die rein klinisch-wissenschaftlich ausgerichtete Entwicklung der Standards kritisiert, da dies zu immensen Problemen bei der praktischen und wirtschaftlichen Umsetzung führte. Baumann: „Eine adäquate Anwendung der Expertenstandards ist nur möglich, wenn diese sich an den tatsächlichen Strukturen der ambulanten und stationären Leistungssegmente orientieren.“
Wir begrüßen auch die Pflicht zur Vereinbarung zwischen allen Vertragspartnern“. Dies entspreche der gesetzlich neu verteilten Verantwortung zur Weiterentwicklung der Pflegequalität auf alle Beteiligten und garantiere angemessene Umsetzungs- und Kontrollstrukturen.
Der Schwerpunkt der Expertenstandards liegt nun im Bereich der Ergebnisqualität und nicht wie zuvor überwiegend auf der Struktur- und Prozessqualität. Im Verlauf der Entwicklung der Standards sollen Konferenzen eine fachliche Vorstellung und Rückkoppelung gewährleisten. Darüber hinaus findet eine modellhafte Implementierung in der Praxis statt. Neu ist auch die Prüfung eines zukünftigen Expertenstandards unter dem Aspekt der Kosten/Wirkungsrelation. „Durch diese Anpassung haben die Leistungserbringer bei der wirtschaftlichen Umsetzung ein Mitspracherecht“, betont Baumann.
„Wir sind erfreut, dass unsere Kritik im Rahmen des neu entwickelten Verfahrens Gehör gefunden hat“, resümiert Baumann. „Kritisch geprüft werden muss jedoch, ob die Expertenstandards zu einer weiteren Bürokratisierung der Pflegepraxis führen und die Ressourcen für originäre Pflegetätigkeiten verringern.“
Hintergrund:
Der VDAB vertritt seine Mitglieder durch seinen Sitz im Gremium der Vertragspartner. Die Vertragspartner gemäß §113 SGB XI sind: Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene. Beteiligt sind auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e.V., die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, die maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie unabhängige Sachverständige.

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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