Ab sofort stellt der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) seinen Mitgliedern neue Musterheimverträge zur Verfügung. „Unser neuer Heimvertrag berücksichtigt alle bundes- und landesgesetzlichen Neuerungen“, so Stephan Baumann, VDAB-Bundesvorsitzender. Darüber hinaus präsentiert der VDAB seinen ersten Wohn- und Betreuungsvertrag für neue Wohnformen.
Mit den neuen Musterheimverträgen sowie dem Wohn- und Betreuungsvertrag gibt der Verband seinen Mitgliedern eine passgerechte Arbeitsgrundlage an die Hand, die die tägliche Arbeit in stationären Einrichtungen und in Einrichtungen des Betreuten Wohnens wesentlich erleichtert, betont Baumann. „Die Verträge schaffen Rechtssicherheit für alle: Einrichtung, Bewohner und Angehörige.“
Entscheidender Anlass für die Überarbeitung der Heimverträge war die Pflegeversicherungsreform. „Die Neufassung der Verträge berücksichtigt sämtliche neue gesetzliche Regelungen des SGB XI“, so Baumann. Dazu zählen u. a. die Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf nach § 87 b SGB XI, die Trennung zwischen Unterkunft und Verpflegung sowie die Abwesenheitsvergütung.
Darüber hinaus beinhalten die Heimverträge bundeslandesspezifische Regelungen für alle Länder, in denen bereits ein Landesheimgesetz in Kraft getreten ist. Baumann: „In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wurde das Bundesheimgesetz bereits durch Landesheimgesetze abgelöst. Die landesspezifischen Änderungen für diese Länder sind selbstverständlich bereits in unseren Musterverträgen eingepflegt.“ Es gibt also eine Grundversion für die Länder, in denen noch das alte Bundesheimgesetz gilt und länderrechtliche Versionen für die Länder, in denen die Landesheimgesetze bereits in Kraft getreten sind.