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Neue Landesregierung muss jetzt die Chance nutzen, das Niedersächsische Heimgesetz zu überarbeiten!


Der VDAB wünscht der neu gewählten Landesregierung viel Erfolg bei ihrer Arbeit in den kommenden fünf Jahren. Die Erwartungen seien allerdings groß. Es gelte, die Gelegenheit zu nutzen und die Fehler der Vergangenheit zu beheben. Notwendige Schritte müssten getan werden, damit Pflege in Niedersachsen wieder die Anerkennung bekommt, die sie verdient und zukünftig jeder der professionelle Pflege braucht, diese auch bekommt. Der Verband fordert von der Landesregierung einen Beitrag dazu, das Vertrauen in die professionelle Pflege zu stärken. Dazu sei die Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes dringend erforderlich.

Konkret fordert der VDAB Anpassungen bei drei der drängendsten Probleme:

1. Ambulant betreute neue Wohnformen sollen in Zukunft nicht Teil des Anwendungsbereiches des Gesetzes sein. „Der Gesetzgeber hat hier den Fehler gemacht, fast alle Bewohner von Senioren-Wohngemeinschaften als Heimbewohner zu definieren. Die dort lebenden Menschen werden mit strengsten bürokratischen Auflagen und behördlicher Kontrolle konfrontiert. Das hat mit freiem selbstbestimmtem Leben nichts mehr zu tun und konterkariert Sinn und Zweck solcher Wohnformen“, so das Landesvorstandmitglied des VDAB Petra Schülke. In diesem Zusammenhang fordert der VDAB auch, ambulante Pflegedienste von den Verpflichtungen des Heimgesetzes zu befreien.

2. Prüfungen durch die Heimaufsichtsbehörden sollen in Zukunft bei der Heimleitung angemeldet werden. Die bestehenden Regelungen in Niedersachsen brächten Leistungserbringer und Pflegekräfte gleichermaßen in Misskredit. „Unangemeldete Prüfungen durch die Heimaufsichtsbehörden sind Ausdruck einer völlig unangemessenen Misstrauenskultur gegen die professionelle Pflege, der damit zu Unrecht Unredlichkeit unterstellt wird“, kritisiert VDAB-Landesvorsitzender Jürgen Rehse.  Diese bisherige Sichtweise des Gesetzgebers müsse noch im Jahr 2013 korrigiert werden, denn sie sei inakzeptabel und wirke sich verstärkend negativ auf den Fachkräftenotstand in der professionellen Pflege aus. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die neue Landesregierung sei aber unabdingbar, um den Fachkräftebestand im Land zu sichern.

3. Der Datenschutz in der Pflege muss verbessert werden. Es müsse darauf geachtet werden, dass Prüfungen im persönlichen Bereich der Bewohner nur mit deren ausdrücklichen Einverständnis stattfinden dürfen. „Das Selbstbestimmungsrecht muss nicht nur politisch hübsch gemeint sein, sondern von den Instanzen auch gelebt werden“,  so Rehse.

Der VDAB bietet seine Hilfe an, die angesprochenen Missstände der Pflegegesetzgebung in Niedersachsen zu beheben. Der Verband würde es demgemäß begrüßen, ein Gesetzänderungsverfahren fachlich begleiten zu können. Die bevorstehende Legislaturperiode müsse dazu genutzt werden, Vertrauen auf- und Bürokratie abzubauen. „Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, der Pflegebranche im Land wieder die Wertschätzung und den Respekt zu geben, die sie verdient. Die professionellen Pflegeunternehmen müssen wieder die Möglichkeit haben, ihre verantwortungsvolle Arbeit zu leisten, ohne dass ihnen der Gesetzgeber zusätzlich Steine in den Weg legt“, fasst Petra Schülke zusammen.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.

 

Rückfragen:

Ralf Klunkert

Geschäftsstelle Hannover

Kurt-Schumacher-Straße 34

30159 Hannover 

0511 / 288 698 -75

 

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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