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Neue Corona-Schutz-Verordnung für Nordrhein-Westfalen ist für Pflegeeinrichtungen unzumutbar


Am Wochenende hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die gesamte Pflegebranche mit einer neunen Corona-Schutz-Verordnung überrumpelt und beweist damit wenig Verantwortungsbewusstsein in der Krisenbewältigung.

Dazu Bernd Uhlenbruch, Vorsitzender des VDAB Landesverbands Nordrhein-Westfalen:
„Gesundheitsminister Laumann bringt mit seinem Aktionismus Pflegeunternehmen, Pflegekräfte, Angehörige und Pflegebedürftige in eine unmögliche Situation, wenn er quasi über Nacht die Besuchsregelungen in Pflegeeinrichtungen lockert und aktiv zu Besuchen mit Körperkontakt aufruft. Weder die Verbände noch die Einrichtungen wurden vorgewarnt. Einrichtungen können nicht von jetzt auf gleich alle Anforderungen an möglichst sichere Besuche trotz Lockerungen erfüllen. Das kann fatale Folgen haben, für die der Minister dann aber sicher keine Verantwortung übernehmen, sondern mit dem Finger auf die Einrichtung zeigen wird. Wir appellieren deshalb nachdrücklich im Interesse aller an Herrn Minister Laumann, die Verordnung zurückzunehmen, inhaltlich zu überdenken und in jedem Fall mit einer angemessenen Umsetzungsfrist zu versehen.“ 

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Geschäftsstelle Essen
Anke Stuckmann-Scholl
Tel.: 02054 / 95780
E-Mail: essen @vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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