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Ministerium legt zweiten Arbeitsentwurf zur Gesundheitsreform vor


VDAB: Bewohner müssen nach wie vor für Leistungen doppelt zahlen

Das Gesundheitsministerium hat einen neuen Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform vorgelegt. Dieser sieht u. a. vor, dass bei stationärer Pflege für Personengruppen mit besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege diese Kosten künftig von der Krankenkasse übernommen werden. Derzeit werden diese Aufwendungen durch das Heimentgelt beglichen. Erstmals sollen somit zumindest einzelne Pflegebedürftige bei stationärer Pflege von den finanziellen Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege entlastet werden. In begrenztem Umfang würde der Gesetzgeber damit die seit 1996 im Pflegeversicherungsgesetz bestehende Übergangsregelung ändern. Für alle anderen Pflegebedürftigen würde diese bisherige Übergangslösung dann allerdings zur Dauerlösung.
Hierzu Artur Geisler, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) heute in Berlin: „Es ist ein richtiger Schritt, dass die medizinische Behandlungspflege künftig von der Krankenkasse bezahlt werden soll. Wir halten es jedoch für falsch, dass dies nur für einen kleinen Teil der Heimbewohner gelten soll.“
Nach wie vor würde sich für rund 600.000 Heimbewohner nichts ändern, so Geisler weiter. Diese hätten zwar die gleiche Höhe an Krankenkassenbeiträgen wie ambulant versorgte Pflegebedürftige zu entrichten,  müssten jedoch, nur weil sie in einer Pflegeeinrichtung leben, für viele Krankenkassenleistungen weiterhin selbst bezahlen. Ambulant Versorgte dagegen erhalten sämtliche behandlungspflegerischen Leistungen über ihre Krankenkasse erstattet. „Dass Heimbewohner allein schon 200 bis 400 Euro monatlich für Leistungen der Krankenkassen aus eigenen Finanzmitteln bezahlen müssen, wird in der Diskussion um zu hohe Heimentgelte meist vergessen“, kritisiert Geisler die Finanzdebatte zu Lasten der Pflegebedürftigen
Die jetzt diskutierte Regelung sieht vor, dass die Krankenkassenleistungen in den Fällen, in denen die Krankenkasse die Kosten der medizinischen Behandlungspflege übernimmt, vom Heimentgelt abzuziehen sind. Die Höhe des Heimentgelts würde folglich nicht mehr von der Schwere der Pflegebedürftigkeit abhängen, sondern von der Art der benötigten Leistung. „Ein Heimbewohner bezahlt dann trotz höherer Pflegebedürftigkeit in manchen Fällen ein geringeres Heimentgelt aus eigener Tasche als sein Zimmernachbar“, moniert Geisler. Für Pflegebedürftige innerhalb eines Pflegeheimes würde eine ausgeprägte finanzielle Ungerechtigkeit entstehen. „Eigentlich müssten Pflegebedürftige, bei denen diese Leistung nicht von der Krankenkasse übernommen wird, einen gekürzten Kassenbeitrag zahlen“, so Geisler. „Die vorgesehenen Regelungen bedeuten lediglich einen vermehrten bürokratischen Aufwand für die Pflegeeinrichtung sowie eine unsichere Finanzbasis für die Pflege.“

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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