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Mindestlohn statt Zwangstarif


Am 21. August haben sich die Gewerkschaft Verdi und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf die Aufnahme von Verhandlungen für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag verständigt. Einen breiten Konsens für einen Zwangstarif gibt es in der Branche nicht. Der VDAB befürwortet stattdessen die Einsetzung der Kommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Einführung eines zusätzlichen gestaffelten Mindestlohns für Pflegefachkräfte.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB:
„Mit der Aufnahme von Verhandlungen zu einem Tarifvertrag auf Bundesebene will eine kleine Koalition der Willigen die ganze Pflegebranche als Geisel nehmen. Denn der abgeschlossene Tarif soll von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt werden, obwohl Verdi auf der Arbeitnehmerseite als auch der BVAP auf Arbeitgeberseite nur eine verschwindende Minderheit der Pflegebranche repräsentieren. Um jeden Preis will die Politik einen Tarif in der Pflegebranche durchsetzen. Dabei gäbe es einen rechtlich und praktisch viel besseren Weg, die finanziellen Rahmenbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern, ohne einen ideologisch motivierten Zwangstarif. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sieht eine Kommission vor, die explizit Empfehlungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche aussprechen soll. Diese können über eine Rechtsverordnung verbindlich gemacht werden. Ein so durchgesetzter gestaffelter Mindestlohn für Fach- und Hilfskräfte würde auf schnellstem Wege für spürbare Verbesserungen der Arbeitsbedingungen vor allem in den ostdeutschen Bundesländern und in Niedersachsen sorgen.

Dieser Weg erhält die unternehmerische Freiheit, Löhne und Gehälter markt- und wettbewerbsbezogen festzulegen. Aufgrund des eklatanten Fachkräftemangels gibt es einen Arbeitnehmermarkt, auf dem die privaten Unternehmen bereits jetzt schon höhere Löhne und Gehälter zahlen. Von 2012 bis 2017 gab es eine Steigerung der monatlichen Bruttoentgelte in der Altenpflege um 15,6 Prozent (IAB-Studie 2018). Nur so haben sie überhaupt eine Chance, Fachkräfte zu finden und die Versorgung aufrechtzuerhalten.

Viel wichtiger wäre, dass die Politik Licht ins Dunkel der Gegenfinanzierung bringt. Ohne eine Neuordnung der Pflegefinanzierung bleibt die finanzielle Mehrbelastung, die aus den steigenden Personalkosten der Einrichtungen resultiert, in vollem Umfang bei den Pflegebedürftigen bzw. bei der Sozialhilfe hängen. Vor dem Hintergrund der steigenden Eigenanteile ist das keine Option. Hier muss die Politik Lösungsvorschläge anbieten.“

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Hauptstadtbüro
Jens Ofiera, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 2005 9079-17
E-Mail: jens.ofiera @vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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