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MDS veröffentlicht MDK-Prüfanleitung ambulant und stationär


VDAB: Alleingang des MDS bestärkt uns im Klageverfahren

Ohne Genehmigung des Bundesgesundheitsministeriums und offizielle Beteiligung der Leistungserbringerverbänden hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) jüngst die MDK-Anleitung für ambulante und stationäre Qualitätsprüfungen
veröffentlicht. Diese wurde allein durch den MDS-Vorstand beschlossen. 
Die MDK-Prüfanleitung ist nach Auffassung des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Teil der Qualitätsprüfungsrichtlinie (QPR) und maßgebliche Arbeitsgrundlage für die Prüfungen von Pflegeeinrichtungen. Am Verfahren zur Entwicklung der QPR sind die Leistungserbringerverbände kraft Gesetzes zu beteiligen. „Dies hat der MDS jedoch nicht getan“, kritisiert Stephan Baumann, VDAB-Bundesvorsitzender. Weder den Pflegeeinrichtungen noch ihren Verbänden waren bisher die abschließenden Inhalte der MDK-Prüfanleitung bekannt. Dennoch werden die ambulanten und stationären Qualitätsprüfungen seit dem 1. Juli 2009 nach diesen Prüfanleitungen durchgeführt. „Bis dato wurden die Einrichtungen sozusagen ,blind“ geprüft.  
Im Unterschied zu allen anderen Verbänden hat sich der VDAB bereits sehr früh für eine Klage gegen die QPR entschieden und diese gemeinsam mit dem Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) im November beim Sozialgericht Essen eingereicht. „Mit der jetzigen Veröffentlichung der Prüfanleitungen zementiert der MDS seinen Alleingang“, resümiert Baumann. „Durch dieses Vorgehen sehen wir uns in unserer  Entscheidung für einen Rechtsweg erneut bestärkt.“

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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