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Krankenkassen kündigen Vereinbarungen zur Inkontinenzpauschale


VDAB: Einsparbestrebungen verschlechtern Hilfsmittelversorgung

Die gesetzlichen Krankenkassen haben in mehreren Bundesländern ihre Verträge mit stationären Pflegeeinrichtungen zur Versorgung mit Inkontinenzprodukten gekündigt. So geschehen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg. Nun müssen neue Vereinbarungen zur Inkontinenzversorgung gefunden werden.
Wie sich bereits jetzt in einigen Neuverhandlungen abzeichnet, streben die Kassen eine deutliche Absenkung der Inkontinenzpauschale an“, kritisiert Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) das Verhandlungsgebaren der Kostenträger. „Diese Einsparbestrebungen sind nicht hinnehmbar. Jegliche Einschnitte bei der Versorgung mit medizinisch notwendigen Inkontinenzprodukten würden den Versorgungsstandard deutlich absenken. Wir fordern die Kassen daher zu einer fairen Verhandlungspraxis auf.“
Einige Krankenkassen beabsichtigen, Ausschreibungen vorzunehmen, um die Versorgung wirtschaftlicher – und somit schlichtweg billiger – zu  erbringen“, so Baumann weiter. Im Rahmen einer Ausschreibung entscheidet sich eine Krankenkasse für einen festen Lieferanten von Inkontinenzprodukten, der dann ausschließlich die Versorgung der Versicherten übernimmt. Pflegeeinrichtungen erhalten somit für ihre bei unterschiedlichen Kassen versicherten Pflegebedürftigen Inkontinenzprodukte verschiedener Hersteller. Aufgrund der Sparbestrebungen der Kassen haben die Einrichtungen keine Wahlfreiheit mehr bezüglich der Produkte und müssen ihre Pflegebedürftigen zwangsweise mit qualitativ weniger hochwertigen und weniger leistungsfähigen Inkontinenzmaterialien versorgen.
Mecklenburg-Vorpommern ist bereits diesen unsinnigen Weg der Ausschreibung gegangen“, so Baumann. In der Folge haben die Einrichtungen mit massiven organisatorischen, logistischen sowie bürokratischen und qualitativen Problemen zu kämpfen. „Eine individuelle und bedarfsgerechte Inkontinenzversorgung bleibt bei diesem Verfahren auf der Strecke.“ Es entstehe vielmehr die Gefahr, dass die Lebensqualität und Bewegungsfreiheit der Bedürftigen einschränkt wird und sich aufgrund vermehrter Komplikationen die Folgekosten für das Gesundheitswesen erhöhen.
Eine schlechtere Qualität in der Inkontinenzversorgung pflegebedürftiger alter Menschen ist nicht zu akzeptieren“, so Baumann abschließend. „Das dürften die für die Pflegereform politisch Verantwortlichen genauso sehen: Eine minderwertigere Versorgung mit Hilfsmitteln steht nicht mit der durch die Pflegereform beabsichtigten ,verbesserten Versorgung Pflegebedürftiger“ im Einklang.“

Christian Krohne


Pressereferent

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