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Kostendämpfung zu Lasten Pflegebedürftiger und ambulanter Versorgung


Mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung möchte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für eine bessere Betreuung von Intensivpflege-Patienten sorgen. Stattdessen entlarvt sich der Entwurf als Kostendämpfungsgesetz, welches den Pflegebedürftigen ihre Wahlfreiheit nimmt und Leistungskürzungen durch die Hintertür einführt.

Dazu Petra Schülke, stellv. Bundesvorsitzende VDAB:
„Die neuste Gesetzesinitiative vom Bundesgesundheitsminister entlarvt sich als Kostendämpfungsgesetz zu Lasten der Intensivpflegebedürftigen und der ambulanten Versorgung insgesamt. Der vorliegende Entwurf hebelt das Selbstbestimmungs- und Aufenthaltsrecht der Betroffenen aus und legt dieses in die Hände der Kostenträger, welche auf Grundlage undefinierter Regelungsrahmen Entscheidungen über den Verbleib in der Häuslichkeit treffen sollen. Dies geht an der gewollten Selbstbestimmung von kranken und pflegebedürftigen Menschen vorbei. Für eine solche Entmündigung gibt es weder Anlass noch Rechtfertigung. Die an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichteten ambulanten Versorgungsstrukturen werden damit zerschlagen.

Pflegebedürftige mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege müssen auch zukünftig die Wahlfreiheit haben, ob sie ambulant im eigenen Zuhause oder in außerklinischen Intensivpflegezentren Hilfe erhalten wollen. Es darf nicht auf Kosten der Pflegebedürftigen zu einer Leistungskürzung unter dem Deckmantel der Qualitätsausweitung kommen. Die Standardisierung der Leistungserbringung durch dieses Reglementierungsgesetz wird weder den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht, noch dem in § 3 SGB XI hinterlegten Vorrang der häuslichen Pflege.

Ein Schritt in die richtige Richtung ist hingegen die angestrebte angemessene und leistungsorientierte Vergütung. Die Aufhebung der Bindung der Vergütungshöhe an die Grundlohnsummenentwicklung ist ein wichtiger Baustein für die Etablierung einer zukunftsfähigen Versorgungslandschaft und muss endlich auch im SGB V und SGB XI grundlegend für die Pflege insgesamt Verankerung finden.“

Die vollständige Stellungnahme zum Gesetzentwurf finden Sie hier.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Hauptstadtbüro
Jens Ofiera, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 2005 9079-17
E-Mail: jens.ofiera @vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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