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Jahresendspurt zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Die Pflege ist auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen


Endlich liegt ein Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor. Die Zuwanderung von qualifizierten Pflegekräften ist ein Baustein, um dem Personalnotstand in der Pflege erfolgreich zu begegnen. Ein angemessenes Verfahren für die Entwicklung eines wirkungsvollen Gesetzes wird jedoch durch einen mangelhaften Zeitplan über alle Maßen erschwert.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB:
„Die Pflegebranche fordert seit langem verlässliche und funktionierende gesetzliche Regelungen, um qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland für eine Tätigkeit in Deutschland zu gewinnen. Neben den vielen Neuerungen durch das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz und den noch offenen Ergebnissen der Konzertierten Aktion Pflege ist die Zuwanderung von qualifizierten Pflegekräften aus dem Ausland ein Baustein, um dem Personalnotstand in der Pflege erfolgreich zu begegnen.

Der jetzt durch das Bundesinnenministerium vorgelegte Zeitplan für das Stellungnahmeverfahren stößt dabei auf Unverständnis. Der VDAB kritisiert die unüblich kurzen Fristen, in denen ein angemessener Gesetzentwurf entwickelt werden soll. Eine Frist von acht Werktagen für die Abgabe der Stellungnahmen inklusive einer Veranstaltung zu den wesentlichen Gesetzesinhalten und ein Anhörungstermin, der dem Ministerium ein Wochenende und einen Werktag Zeit zur Bewertung lässt, werfen die Frage auf, wie wichtig den Verantwortlichen eine fundierte und konstruktive Beteiligung der relevanten Verbände wirklich ist. Ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Jahresendspurt durch die Institutionen zu treiben, wird seiner Bedeutung nicht gerecht.

Wir erwarten von einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz einheitliche und transparente Regelungen zur Anerkennung ausländischer Pflegekräfte. Außerdem müssen die Bearbeitung und Prüfung der Anträge und Unterlagen durch genügend Personal in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist sichergestellt werden. Der vorliegende Entwurf sieht zentralisierte Anerkennungsprozesse auf Bundeslandebene vor. Ob mit 16 unterschiedlichen Stellen eine Beschleunigung erreicht werden kann, wird sich zeigen müssen. Wir fordern eine zentrale übergeordnete Clearingstelle auf Bundesebene. Auch muss in den Konsulaten und den Botschaften der Bundesrepublik ausreichend Personal arbeiten, damit die Visaerteilung nicht zum Nadelöhr wird. Das alles ist nicht im Hauruckverfahren zu erreichen.“

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Hauptstadtbüro
Jens Ofiera, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 2005 9079-17
E-Mail: jens.ofiera @avoid-unrequested-mailsvdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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