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Gesetzlicher Auftrag zur Transparenz so nicht erfüllbar


VDAB, ABVP und B.A.H von Evaluationsbericht bestätigt

Vergangene  Woche wurde der Abschlussbericht zur Evaluation der bisherigen Ergebnisse der Pflegetransparenzvereinbarungen vorgelegt. Darin üben die für den Bericht verantwortlichen Wissenschaftler fundamentale Kritik. In ihrem Fazit sind sie der Auffassung, dass sich mit dem gewählten Prüfsystem und mit der vereinbarten Methode die Qualität der Pflegeleistungen nicht abbilden lässt.
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) sieht sich durch das wissenschaftliche Gutachten in seinen Bedenken bestätigt, die der Verband bereits bei Abschluss der Pflegetransparenzvereinbarungen formuliert hat. „Daher wäre es unverantwortlich, weiterhin diesen erwiesenermaßen nicht zum gesetzlichen Ziel führenden Weg zu gehen“, betont VDAB-Bundesvorsitzender Stephan Baumann. Das Gutachten belege unmissverständlich, dass die Pflegenoten sowohl in ihrem Zustandekommen wie auch als Prüfergebnis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten. Baumann: „Das heißt konkret: Sowohl die Fragen in den Prüfungen als auch die Art und Weise, wie der MDK zu seiner Benotung kommt, werden von den Gutachtern verworfen.“
Der VDAB, die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.) und der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) widersprechen nachdrücklich den Schlussfolgerungen des Beirats zu den Pflegetransparenzvereinbarungen, kurzfristige Änderungen schrittweise umzusetzen. Dazu ABVP-Bundesgeschäftsführer Endris Heimer: „Das Gutachten beweist, dass sich Pflegequalität auf diese Weise nicht abbilden lässt. Jeder Einzelschritt zur Veränderung der Pflegetransparenzvereinbarungen ist Zeitverschwendung.  Es kann nur eine grundsätzliche Überarbeitung geben. Wenn ich merke, dass ein Medikament nichts nützt, hilft es auch nicht, von Tropfen auf Tabletten umzustellen.“
Für B.A.H.-Geschäftsführer Frank Twardowsky ist klar: „Es darf zu keiner systematischen Ignoranz der hier im Ansatz vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse kommen. Das künftige Verhandlungsgeschehen ist  darauf auszurichten.“  
VDAB, ABVP und B.A.H. fordern daher alle Beteiligten einschließlich der politischen Entscheidungsträger im Bund auf, sich gemeinsam zu bemühen, den gesetzgeberischen Auftrag so zu erfüllen, dass er wissenschaftlichen Kriterien genügt. Denn außer um den Verbraucherschutz geht es auch um den Schutz der Pflegeeinrichtungen vor einer falschen Bewertung.

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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