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Geplante Förderung zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum in Niedersachsen: Diskriminierend und am Ziel vorbei


Das Niedersächsische Sozialministerium stellt einmal mehr ihre Klientelpolitik unter Beweis. Mit dem Entwurf einer „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten/Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ schließt das Ministerium nahtlos an seiner wettbewerbsverzerrenden Förderungspraxis zu Gunsten von Wohlfahrtseinrichtungen in Niedersachsen an. Zudem zeigt der Entwurf ein deutliches Unverständnis für die eigentlichen Großbaustellen der Pflege im Land.

Dazu Petra Schülke, Vorstandsmitglied im VDAB Niedersachsen: „Das Ministerium hat den Zugang zur beabsichtigten Förderung so definiert, dass es den privaten ambulanten Diensten nahezu unmöglich sein wird, daran teilzunehmen. Denn indem die Verantwortlichen die Zahlung von 95 Prozent des Tariflohns als Förderungsvoraussetzung fordern, ignorieren sie die ihnen wohl bekannten deutlichen Vergütungsunterschiede zwischen den Pflegediensten privater und freigemeinnütziger Anbieter. Diese und die vom Landesrechnungshof letztes Jahr aufgedeckte dubiose Förderungspraxis macht es den Diensten der Wohlfahrt überhaupt möglich, Tariflöhne zu zahlen. Diese Zugangsvoraussetzung ist damit eine bewusste Diskriminierung der privaten Pflegedienste und so nicht hinnehmbar.“

Unabhängig davon sei die Richtlinie kein Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der pflegerischen Versorgung, sondern im Gegenteil ein Beweis für fehlenden politischen Mut, die grundlegenden Ursachen für die bestehenden und sich abzeichnenden Schwierigkeiten anzugehen. „Die Richtlinie ist Abbild des fehlenden pflegepolitischen Kompasses der Landesregierung. Die ambulanten Dienste brauchen tragfähige Konzepte beim Thema Personalmangel, Entlastung bei der überbordenden Bürokratie sowie bei der unzureichenden Finanzierung ihrer Leistungen. Diese grundlegenden Stellschrauben für bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen bleiben aber unangetastet. Die Richtlinie ist aus unserer Sicht somit nicht viel mehr als ein Teil des pflegepolitischen Flickwerks zu Gunsten der Dienste der Wohlfahrt. Die förderfähigen Maßnahmen sind zudem zum großen Teil Bestandteil des originären Pflichtenkatalogs der Kostenträger. Diese aus ihrer Pflicht zu nehmen, ist nicht der richtige Weg“, so Schülke.

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Ralf Klunkert
Geschäftsstelle Hannover
Kurt-Schumacher-Straße 34
30159 Hannover
0511 / 288 698 -75

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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