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Gemeinsame Pressemitteilung: Eine schlanke Pflegedokumentation soll kommen


Dokumentationen in der stationären und ambulanten Pflege sollen ab sofort ohne Abstriche bei der Aussagekraft im Umfang deutlich reduziert werden. Darauf haben sich Vertreter von Pflegekassen und Pflegeanbietern verständigt und ein förmliches Beschlussverfahren eingeleitet. Sie greifen damit Vorschläge aus dem heute vorgestellten Bericht des Bundesgesundheitsministeriums zur Entbürokratisierung in der Pflege auf. Die Umsetzung der Ergebnisse des Projekts „Praktische Anwendung des Strukturmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation“ dürfte den Dokumentationsaufwand in den Pflegeeinrichtungen deutlich verringern.

Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Pflegeanbieter haben das Projekt zur Entbürokratisierung der Pflege intensiv begleitet. Gesteuert wurde es durch die seinerzeit zuständige Pflege-Ombudsfrau Elisabeth Beikirch im Bundesgesundheitsministerium; die teilnehmenden Dienste und Einrichtungen wurden durch die BAGFW und den bpa koordiniert. Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Pflegeanbieter haben bereits ein Beschlussverfahren eingeleitet, um die vereinfachte Pflegedokumentation flächendeckend zu ermöglichen. Damit steht künftig mehr Zeit für die Pflegebedürftigen zur Verfügung.

Beispiele für eine vereinfachte Pflegedokumentation

+ Künftig sollen Pflegeeinrichtungen z. B. in der Grundpflege nur noch Ereignisse bzw. Leistungen dokumentieren, die von der Pflegeplanung abweichen. Eine Dokumentation von Routinetätigkeiten der Grundpflege entfällt damit.

+ Die Pflegeplanung basiert auf einer sogenannten „strukturierten Informationssammlung“. Waren dafür bisher 13 Themenfelder beim Pflegebedürftigen überprüft worden, werden es demnächst nur noch fünf sein.

Hintergrund Pflegedokumentation

Die Pflegedokumentation ist eine wichtige Grundlage, um die Qualität der Pflege sicherzustellen. Sie soll zum einen die Kommunikation aller an der Pflege Beteiligten sicherstellen - und dabei auch den Pflegebedürftigen selbst und seine Angehörigen einbinden. Zum anderen sorgt die Pflegedokumentation für Transparenz. Die Pflegedokumentation wurde in den letzten Jahren immer umfangreicher – ein Zeitaufwand, der bei der eigentlichen Pflege fehlte.

Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands und der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene

Pressekontakt:

Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe Ansprechpartner: Thomas Knieling, Tel. 030 200590790

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) Ansprechpartner: Claus Bölicke, Tel. 030 26309-161

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) Ansprechpartner: Bernd Tews, Tel. 030 30878860

Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe Ansprechpartner: Thomas Knieling, Tel. 030 200590790

GKV-Spitzenverband, Pressestelle, Florian Lanz, Tel. 030 206288-4201

 

Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene

Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V., Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V., Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V., Deutscher Caritasverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V., Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V., Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband e. V., Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V., Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband für Diakonie und Entwicklung e. V., Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e. V., Bundes-verband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e. V., Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Bundesverband e. V.

 

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 132 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Pflegekassen nach § 53 SGB XI.

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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