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Föderalismusreform: Anhörung zur Heimrechtsverlagerung


VDAB: Heimrecht als Ganzes ist nicht föderalismusfähig

Am 2. Juni 2006 fand im Deutschen Bundestag eine Anhörung zu der im Rahmen der Föderalismusreform geplanten Übertragung des Heimrechts auf die Länder statt. „Etliche Sachverständige waren sich einig: Die Verlagerung des Heimrechts auf Landesebene führt nicht unausweichlich zu dem gefürchteten Qualitätsabbau in der Pflege“, betont Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). „Auch nach unserer Ansicht können Teile des Heimrechts auf Landesebene übergeben werden“, so Schulz. Das gesamte Heimrecht an sich sei jedoch nicht föderalismusfähig.
Entscheidende Voraussetzung vor einer Länderverlagerung ist eine Rahmengesetzgebung auf Bundesebene, um die Qualitätssicherung und das Heimvertragsrecht einheitlich zu regeln. Diese Position wurde auch in den Stellungnahmen deutlich“, so Schulz weiter. Vielen Sachverständigen sei bewusst, dass ein Qualitätsabbau stets auch in Zusammenhang mit den Einsparbestrebungen der Pflegekassen und Sozialhilfeträger bei Verhandlungen über die Heimpreise stehe. Schulz: „Auch ein bundeseinheitlich geregeltes Heimrecht hat keinen Einfluss auf die Pflegequalität, wenn vorliegende Standards in den Preisverhandlungen seitens der Kostenträger nicht berücksichtigt werden.“
Ebenfalls hinterfragt wurde die Aufgabe und Funktion der Länder insbesondere bezüglich der Prüfung stationärer Pflegeeinrichtungen durch die Heimaufsicht. In der Vergangenheit sei die Heimaufsicht mit zu wenig Personal ausgestattet gewesen, so der Tenor in den Beiträgen. „Zu Recht wurden die Länder aufgefordert, den ihnen bereits gegebenen gesetzgeberischen Rahmen stärker zu nutzen“, betont Schulz. „Insbesondere die Entbürokratisierung der Pflege muss von den Ländern stärker vorangetrieben werden.“

Alexander Koch

Pressereferent

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