Das Europäische Parlament hat gestern in zweiter Lesung die EU-Dienstleistungsrichtlinie verabschiedet. Die Parlamentarier stimmten einem Kompromissvorschlag zu, auf den sich die Mitgliedstaaten im Mai dieses Jahres verständigt hatten. Der Bereich der Pflege und Betreuung wie auch andere Gesundheitsdienstleistungen werden wie geplant vom Anwendungsbereich der Richtlinie nicht erfasst.
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) begrüßt die Ausnahmeregelungen für den Bereich der Pflege. „Nach jahrelanger Ungewissheit herrscht nun endlich Klarheit und Rechtssicherheit für die Pflegebranche in Deutschland“, betont Stephan Dzulko, stellvertretender Bundesvorsitzender des VDAB. „Durch die entschärfte Fassung zur Dienstleistungsrichtlinie konnten viele Bedenken hinsichtlich eines zukünftigen Qualitätsdumpings in der Pflege abgewendet werden.“
Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzen.