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Erörterungsverfahren zur Pflegeversicherungsreform


VDAB befürchtet Eingriff in Strukturen privater Pflegebetriebe

Am 10. September 2007 legte das Bundesgesundheitsministerium seinen Entwurf eines „Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ vor. Zum Referentenentwurf wurden an diesem Montag in Bonn u. a. die Verbände der Leistungserbringer angehört. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), vertreten durch Wolfgang Grefe, Vorsitzender des VDAB-Landesverbandes Berlin/ Brandenburg und Michael Schulz, Leiter des VDAB-Hauptstadtbüros, betonte in seiner Stellungnahme folgende Punkte:
„Der Entwurf enthält neben einigen sinnvollen und zu recht vorgeschlagenen Änderungen auch bedenkliche Vorhaben. Offensichtlich kann massiv in die bestehenden Strukturen vor allem der privaten Pflegebetriebe eingegriffen werden. Der Referentenentwurf weist deutliche Anzeichen für eine stärker staatlich gesteuerte Pflege auf, sicherlich mit dem Ziel einer Begrenzung der Ausgaben. Es entsteht der Eindruck, dass – zum Zwecke der Beitragssicherung, aber auch zulasten kleinerer und mittlerer Pflegebetriebe – die Pflege kostengünstiger organisiert werden soll.
Gestützt wird diese Annahme auch durch die geplante Einführung von rund 4.000 Pflegestützpunkten und bis zu 21.000 Pflegebegleitern, die für den hilfebedürftigen Menschen die Steuerungsfunktion durch die Pflege übernehmen sollen. Derartige Strukturen sind keineswegs unabhängig, da entsprechend der derzeitigen Planung Pflegebegleiter und Pflegestützpunkte bei den Kassen angesiedelt werden sollen. Es droht ein staatlich lenkbarer Verdrängungswettbewerb für die Pflegebetriebe zulasten der pflegebedürftigen Menschen.
Äußerst bedenklich ist, dass Krankenversicherungs- wie auch Pflegeversicherungsleistungen in Aufbau und Betrieb der Stützpunkte sowie zur Bezahlung des Personals fließen sollen. Allein die Personalkosten für die Pflegebegleiter belaufen sich nach unseren Berechnungen auf über eine Milliarde Euro. Anstatt finanzielle Mittel für Leistungsverbesserungen und zur Qualitätsentwicklung bereitzustellen, versickern die hierfür nötigen Finanzmittel dann in unübersichtlichen bürokratischen Systemen.
Anstelle des Aufbaus von Pflegestützpunkten und Pflegebegleitern schlagen wir die Einführung eines Gutscheinheftes vor. Mit dessen Hilfe erhält der Bedürftige bzw. Angehörige kompetente Beratung bei ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Dies würde die wohnortnahe Entscheidungsfreiheit des Einzelnen sichern und völlig unbürokratisch an bereits vorhandene Strukturen anknüpfen. Bereits heute verfügen Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen weitgehend über das im Referentenentwurf geforderte fachliche Know-how sowie über erforderliche Informationen bezüglich pflegerischer Vernetzungsstrukturen. Dort, wo es an qualifizierten Kräften fehlt, müsste dies durch qualifizierende Nachschulungen ausgeglichen werden. Mit dem Gutscheinheft würde die Beratung eine offizielle Funktion erhalten. Die Abstimmung über notwendige Pflegeleistungen wäre dann mit der Pflegekasse vorzunehmen.
Weiter schlagen wir vor, die Leistungsbereiche der Pflegeversicherung weitgehend zusammenzulegen. Einfache Strukturen schaffen Transparenz sowie einen direkten, unkomplizierten Zugang zur nötigen Hilfeleistung. Die derzeitigen Versorgungs- und Leistungskästen wie Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege verwirren und sollten daher zusammengefasst werden. Nicht die Struktur, sondern der bedürftige Mensch und die Leistungsmöglichkeiten unserer Einrichtungen mit ihren qualifizierten Mitarbeitern müssen wieder in den Mittelpunkt rücken.“

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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