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Ergebnis der Schiedsstelle zur PTVS: Chance vertan, Systemwechsel gescheitert


Am 10. Juni ist das Schiedsstellenverfahren zur Veränderung des Systems der Pflegetransparenzvereinbarung stationär (PTVS) beendet worden. Nach Ansicht des VDAB hat das Verfahren sein Ziel klar verfehlt. Der VDAB, der als einziger Verband für den Systemwechsel eingetreten ist, wurde von einer fragwürdigen Koalition aus Pflegekassen und anderen Leistungserbringerverbänden überstimmt. Abgesehen von kosmetischen Korrekturen ändert sich im bestehenden System grundsätzlich nichts. Hohe Bürokratielast, hohe Kosten und mangelhafte Transparenz bleiben unter dem Strich bestehen.

„Der VDAB war am Ende der einzige Teilnehmer des Schiedsstellenverfahrens, der gegen die Veränderung stimmte. Das ist gewiss der unbequemere Weg, aber wir sind unseren Einrichtungen verpflichtet. Denn diese haben die Nachteile einer solchen Entscheidung auszuhalten. Die Defizite des Systems sind in keinem Fall behoben“, sagt Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB. Die PTVS sei nach wie vor mangelhaft. So habe man im Verfahren die auch weiterhin fehlende wissenschaftliche Fundierung des Systems ignoriert. Auch eine Ausrichtung auf Ergebnis- und Lebensqualität gebe es in Zukunft nicht, obwohl erst diese die Aussagekraft über die Qualität einer Einrichtung sicherstelle. Nach wie vor würde so Bürokratie statt Pflege gemessen. „Das führt in der Summe zu Demotivation der Mitarbeiter und zu Fehlanreizen in den Einrichtungen“, so Knieling. „Pflegekräfte werden auch zukünftig viel zu viel Zeit in die Dokumentation stecken müssen.“

„Die Ergebnisse des Schiedsstellenverfahrens dienen allenfalls als Feigenblatt, um das ungeeignete Transparenzsystem in die Zukunft zu legitimieren“, so Knieling. Statt wissenschaftlicher Fundierung des Gesamtsystems habe man nur die rechnerische Herleitung der Noten wissenschaftlich gerechtfertigt. Die inhaltliche Aussagekraft der Noten wäre an keiner Stelle verbessert worden. Die Ausrichtung auf Ergebnis- und Lebensqualität sei trotz gesetzlicher Verpflichtung aufgeschoben. Nach wie vor bestimme vor allem die Dokumentation, welche  Note die Einrichtungen erhalten. Es bleibe bei der Messung von Bürokratie auch, wenn zukünftig nachrangig Pflegekräfte befragt und eine Inaugenscheinnahme vorgenommen werden soll. Denn die Befragung der Pflegekräfte und die Inaugenscheinnahme sind nachrangig. Das ganze Verfahren belastet die Einrichtungen aber noch mehr.

Die Neuerungen werden voraussichtlich ab Anfang 2014 gelten. „Die Einrichtungen können sich ab da auf schlechtere Noten einstellen, denn die Skalenwerte werden im Wert Sehr gut fast halbiert, bei Mangelhaft aber erheblich erweitert“, so Knieling. Die Einrichtungen müssten ab diesem Zeitpunkt noch mehr Bürokratie aufwenden, um ihre Note zu halten, ohne dass die inhaltliche Aussagekraft der Noten steigt. Pflegebedürftige werden noch immer keine inhaltlich verlässliche Entscheidungshilfe haben. Es werden weiterhin über 100 Mio. Euro Kassengelder für ein ungeeignetes System verschwendet. Bei insgesamt 2,7 Milliarden Euro des gesamten Bürokratieaufwandes in der Pflege ist das sicher kein Beitrag zur Entbürokratisierung.

Knieling fasst zusammen: „Deshalb bleibt für uns der Anspruch eines Systemwechsels hin zur Darstellung der Ergebnisqualität. Dafür wird der VDAB auch in Zukunft konsequent eintreten.“

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.

 

Rückfragen:

Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
Tel.: 030 / 2005 9079 -0
Email: sebastian.rothe@vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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