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Einzelzimmerquote in NRW: Die Folgen verfehlter planwirtschaftlicher Steuerungspolitik tragen Einrichtungen und Pflegebedürftige


Mit Stichtag 01.08.2018 greift für alle vollstationären Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen eine verbindliche Einzelzimmerquote von 80 Prozent. In der Folge kommt es nun zu behördlich auferlegten Belegungsstopps und letztlich zu einem Abbau vollstationärer Pflegeplätze im Land.

Dazu Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des VDAB:
„Wir haben schon im Gesetzgebungsverfahren auf die fatalen Folgen einer solchen planwirtschaftlichen Steuerung hingewiesen. Unternehmen müssen Planvorgaben erfüllen und die dafür notwendigen erheblichen Baumaßnahmen selbst finanzieren. Aber das ist nicht jedem kleinen und mitteständischen Betrieb möglich, ohne die eigene wirtschaftliche Existenz zu gefährden. Das belegen die jüngst veröffentlichen Zahlen mit einem Minus von 5.559 Plätzen deutlich.

Es geht an jeder Realität vorbei, in Zeiten des zunehmenden demographischen Wandels und eines sich daraus ergebenden steigenden Bedarfs an professioneller Pflege in allen Sektoren der Pflege einen Platzabbau hoheitlich anzuordnen. Schon jetzt müssen unsere Mitgliedseinrichtungen Aufnahmen wegen Auslastung ablehnen. Die Verantwortung für die jetzt entstehenden und weiter ansteigenden Versorgungslücken muss die Landesregierung übernehmen. Sie hat diese Situation durch ihre verfehlte planwirtschaftliche Steuerungspolitik heraufbeschworen.“

Der Blick in den Südwesten zeigt eine noch extremere Vorgabe. In Baden-Württemberg soll es ab 01.09.2019 im Wesentlichen ausschließlich Einzelzimmer geben. „Mit einer Einzelzimmerquote von 100 Prozent treibt es der Gesetzgeber in Baden-Württemberg auf die Spitze. Das ist Planwirtschaft in Vollendung und zeigt, dass die Bedarfe der Pflegebedürftigen gar keine Rolle mehr spielen. Unabhängig davon, wer in Zukunft seinen Pflegeplatz über eine derartige finanzielle Ausweitung von Unterbringungskosten noch selbst bezahlen kann, stellt sich weiterführend die Frage, ob derart restriktive Vorgaben mit dem Ergebnis einer Gleichmacherei die Bedarfe des Marktes und der Kunden abdeckt. In unserem System der Marktwirtschaft sollte dies auch der Markt regeln“, so Baumann weiter.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.

Rückfragen:
Hauptstadtbüro
Jens Ofiera, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 2005 9079-17
E-Mail: jens.ofiera @vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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