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Drittes Pflegestärkungsgesetz: Gesetzgeber übergeht die professionelle Pflege und betreibt Augenwischerei


Die Anhörung zum Dritten Pflegestärkungsgesetz stand heute ganz im Zeichen, den Ländern und Kommunen weitreichende Eingriffsrechte in den freien Pflegemarkt einzuräumen. Der VDAB forderte daher vehement eine Kurskorrektur in Sachen kommunaler Bedarfssteuerung. Vielmehr sollte der Gesetzgeber endlich einen tatsächlichen Beitrag zur Stärkung der professionellen Pflege leisten, statt dies auch im dritten Anlauf schlicht nur zu behaupten.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: „Wir haben unmissverständlich unsere Bedenken dagegen angemeldet, dass es durch die neu zu schaffenden sektorenübergreifenden Landespflegeausschüsse ausgerechnet die Expertise  der professionellen Pflege  außen vor bleiben soll. Denn durch dieses zusätzliche Gremium werden auf Landesebene bestehende Landespflegeausschüsse übergangen und entmachtet. Während bei letzterem die Pflege vertreten ist, soll dies im neuen Gremium nicht mehr der Fall sein. Wesentliche Entscheidungen zur pflegerischen Versorgung sollen somit ohne die Vertreter der Pflege gefällt werden. Das ist schlichtweg inakzeptabel. Ebenso indiskutabel ist die Regelung, wonach die vom neuen Landespflegeausschuss gegebenen sogenannten Pflegestrukturplanungsempfehlungen verbindlichen Charakter bekommen sollen. Wenn diese wie vorgesehen Auswirkungen auf den einrichtungsindividuellen Versorgungvertrag und die Vergütungsvereinbarungen haben sollen, kann von bloßen  Empfehlungen keine  Rede mehr sein. Hier soll mit  planwirtschaftlichen Methoden, der freie Marktzugang eingeschränkt werden. Abgesehen von den rechtlichen Bedenken, die damit verbunden sind, betreibt das PSG III Protektionismus auf Kosten von  Innovation und Fortschritt.  Auch sind die Kommunen als Träger der örtlichen Sozialhilfe nicht per se neutral. Es besteht stattdessen die Gefahr der Bedarfssteuerung nach Haushaltslage.“

Ebenso kritisch sind aus Sicht des VDAB die Absichten im PSG III, die bestehenden Abrechnungsprüfungen auch auf den Bereich der Häuslichen Krankenpflege auszuweiten. „Die erweiterten Abrechnungsprüfungen belasten alle Pflegedienste mit noch mehr Bürokratie, ohne das Übel an der Wurzel zu packen. Denn bandenmäßiges betrügerisches Zusammenwirken von einzelnen Pflegediensten, Pflegebedürftigen und Angehörigen, lässt sich nicht durch bürokratische Kontrollen verhindern. Hier ist es vielmehr geboten, die Verantwortlichen konsequent strafrechtlich zu verfolgen und parallel dafür zu sorgen, dass sie vom Markt verschwinden.  Mit der Regelung betreibt die Bundesregierung daher Augenwischerei, setzt die Private Professionelle Pflege einem Generalverdacht aus und nimmt einen immensen Imageschaden der  Pflegebranche ohne effektiven Nutzen in Kauf. Von einer Stärkung kann also auch beim Dritten Pflegestärkungsgesetz nicht die Rede sein“, so Knieling.

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
Tel.: 030 / 2005 9079 -0

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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