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Die drei privaten Verbände VDAB, ABVP und bad lassen sich bei der Umsetzung der „Häuslichen Betreuung“ nicht bremsen


Während Ende letzten Jahres die Verhandlungen mit den Pflegekassen zur Umsetzung der „Häuslichen Betreuung“ gemäß § 124 SGB XI aufgrund widersprüchlichen Forderungen der Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz (Vertreter der Wohlfahrtspflege und bpa) an den Verhandlungsinhalt zu keinem Konsens führten, sind die drei privaten Verbände VDAB, ABVP und bad einen eigenen Weg gegangen. Sie verhandelten die Leistungen ohne die Pflegegesellschaft. Mit Erfolg: Ihre Mitglieder können diese nun rückwirkend ab dem 01.03.2013 anbieten.

Eine Übereinkunft mit der Pflegegesellschaft scheiterte zuvor, nachdem diese, obwohl in Vorgesprächen anders vereinbart, Qualifikationsanforderungen der Betreuungskräfte zusätzlich zum Gegenstand der Verhandlungen mit den Pflegekassen machen wollte. Dies aber hätte nach Ansicht von VDAB, ABVP und bad die Auswahl von Betreuungskräften durch die Pflegeeinrichtungen erheblich eingeschränkt – ein massiver Eingriff in die Unternehmensführung und ein weiterer Stolperstein für jene, die sich auf den Weg zu einer besseren ambulanten Versorgung in Rheinland-Pfalz gemacht haben.

In den Verhandlungen mit den Pflegekassen haben VDAB, ADVP und bad nun dafür gesorgt, dass die Qualifikation des Betreuungspersonals in der Unternehmerverantwortung verbleibt. Die Verbände und die Pflegekassen haben sich somit darauf konzentrieren können, dass die im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes beschlossenen Leistungen der „Häuslichen Betreuung“ durch die Einrichtungen für Pflegebedürftige auch zügig angeboten werden können. Konkret vereinbarten die Vertragsparteien dazu für die „Häusliche Betreuung“ die Vergütung nach Leistungskomplexen sowie die Zeitvergütung.  Sie einigten sich auf eine Vergütung nach Zeitaufwand von 23,50 Euro pro Stunde bzw. 0,39 Euro pro Minute zuzüglich der Wegepauschale. Neben der Vergütung nach Zeitaufwand können die Einrichtungen die Betreuung auch nach Leistungskomplexen erbringen. 

Vereinbart wurden zwei Leistungskomplexe: 1. LK 22 (zeitlicher Orientierungswert 60 Minuten) zum Preis von 23,50 Euro sowie  2. LK 23 (zeitlicher Orientierungswert 30 Minuten) zum Preis von 11,75 Euro. Pflegebedürftige können die LK auch mehrfach einkaufen.

Selbstverständlich haben die Träger einer ambulanten Pflegeeinrichtung weiterhin das Recht, mit den Pflegekassen eine individuelle Vergütung über eine Einzelbehandlung zu führen. Dieses Recht bleibt durch die getroffene Vereinbarung unberührt. 

Im Rahmen der Verhandlung konnten sich die Vertragspartner auch auf eine Vergütungssteigerung SGB V einigen. Ab dem 01.04.2013 haben damit die Mitgliedsbetriebe von VDAB, ABVP und bad 2,03 Prozent mehr auf alle Leistungen des SGB V und eine neue Position 35 „Versenden von Unterlagen“ für 6,00 Euro pauschal. Insgesamt also ein erfolgreiches Ergebnis für die professionelle private Pflege in Rheinland-Pfalz.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.

Rückfragen:

Karsten Paul
Geschäftsstelle Wiesbaden
Stettiner Straße 25
65203 Wiesbaden 

0611 / 531 670 -0

 

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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