Die Deutsche BKK fordert ambulante Pflegedienste bundesweit auf, Wunddokumentationen, Medikamentenpläne oder Blutzucker- bzw. Blutdruck-Protokolle zusammen mit der ärztlichen Verordnung an die Kasse schicken. Zudem kündigt die Kasse zukünftig Hausbesuche bei Versicherten durch Pflegefachkräfte an. Mit diesen Maßnahmen bewegt sich die Deutsche BKK rechtlich wie wirtschaftlich im Niemandsland.
„Das Verlangen der Deutschen BKK gegenüber den Pflegediensten ist die Aufforderung zum Rechtsbruch“, so Petra Schülke, stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Allein der MDK ist befugt, im Auftrag der Kasse gutachterliche Stellungnahmen auf Basis von Patientendaten auszustellen. Dies sieht auch der Bundesdatenschutzbeauftragte so.
Ohnehin sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Krankenkassen nicht berechtigt, die Behandlungsunterlagen ihrer Versicherten durch eigene Mitarbeiter einzusehen und auszuwerten.
Der VDAB rät jedem Pflegedienst dringend davon ab, dem Verlangen der Deutsche BKK zu entsprechen.
Zudem verstößt das Vorgehen der Deutschen BKK gegen den gesetzlich verankerten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Dieser gilt ohnehin für das Verwaltungshandeln jeder Kranken- und Pflegekasse. Durch den Aufbau einer doppelten Prüfstruktur durch eigene Mitarbeiter werden finanzielle Mittel zweckentfremdet. In Anbetracht knapper Kassen und steigender Krankenkassenbeiträge für die Bürger ist das unverständlich und verantwortungslos gegenüber den Versicherten.