Petra Schülke, Stellvertretende Bundesvorsitzende:
„Es grenzt an Heuchelei, dass der Gesetzgeber zuerst zugelassen hat, die ambulante Pflege von der allgemeinen Lohnentwicklung abzukoppeln und jetzt nach Tariflöhnen ruft. Hier ist Ehrlichkeit geboten. Die Restriktion von Vergütungsanpassungen auf das Maß der Grundlohnsummensteigerung führt seit Jahren dazu, dass die Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste bewusst und mit Billigung der Politik von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden.
Die Einkommensunterschiede der Pflegekräfte in den Bundesländern und die immer weiter auseinandergehende Schere zwischen der Einkommensentwicklung in der professionellen Pflege und der allgemeinen Einkommensentwicklung sind ein sozial- und gesellschaftspolitischer Missstand. Wenn es rechtens sein soll, dass die professionelle Pflege immer nur maximal Vergütungserhöhungen bekommen kann, wie die Grundlohnsumme steigt, dann bleiben die Mitarbeiter von der allgemeinen Einkommensentwicklung systematisch abgekoppelt und bekommen im Vergleich eine immer nur geringere Lohnerhöhung.
Diese systematische Benachteiligung der Pflegekräfte kann unmöglich rechtens sein und widerspricht dem Grundsatz der gesellschaftspolitischen Fairness. Es bedarf einer gesetzlichen Änderung, dass die Grundlohnsummenbindung in der häuslichen Krankenpflege beendet wird und die Mitarbeiter in der professionellen Pflege Anteil an der Lohn- und Tarifentwicklung haben.“
Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.
Rückfragen:
Hauptstadtbüro
Jens Ofiera, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 2005 9079-17
E-Mail: jens.ofiera @vdab.de