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Datenschutzbeauftragte untermauert die Kritik des VDAB an den Kranken- und Pflegekassen.


Der Bericht der Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung, Andrea Voßhoff, für die Jahre 2013/2014 bestätigt den Vorwurf des VDAB, dass sich Kranken- und Pflegekassen in Sachen Datenschutz vielfach rechtswidrig verhalten. Erst vor kurzem musste die DAK-Gesundheit auf Intervention des VDAB ihre rechtswidrige Praxis, durch ausufernde Fragebögen die Bewilligung ärztlich angeordneter Leistungen zu blockieren, aufgeben. Der VDAB fordert endlich ein Durchgreifen der Aufsichtsbehörde.

Dazu Petra Schülke, Stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB): „Die Aufforderung von Kranken- und Pflegekassen an die Einrichtungen, sensible Versichertendaten wie Pflegedokumentationen ganz oder teilweise in verschlossenem Umschlag an Kassen zu senden, die sie dann an den MDK weiterleiten würden, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht haltbar. Die Kontrollen der Datenschutzbeauftragten haben gezeigt, dass sowohl Kassen wie auch Medizinische Dienste viel zu selten sicherstellen, dass die Versichertendaten nicht bei den Sachbearbeitern der Kassen landen. Der VDAB hat dieses Umschlagsverfahren immer kritisiert. Die Datenschutzbeauftragte bestätigt nun diese Kritik. Viel zu viele Krankenkassen verletzen regelmäßig das Datenschutzrecht. Es darf Absicht unterstellt werden.“

In dem Bericht werde zudem deutlich, dass der laxe Umgang mit Daten bei Kranken- wie auch Pflegekassen Kalkül hat. Dazu Petra Schülke: „Der Versuch, über die rechtswidrige Beschaffung von Gesundheitsdaten die Leistungsinanspruchnahme durch Fragebögen, Hausbesuche von Kassenmitarbeitern oder Anrufe Einfluss zu nehmen und so auf Kosten der Versicherten Geld zu sparen, ist eine der unseligen Erscheinungen in unserem Gesundheitswesen. Möglich ist das vor allem durch die mangelhafte Rechtsaufsicht der Landes- und Bundesbehörden. So hat sich bei den Kassen die Erkenntnis durchgesetzt, dass sie fast alles machen können, was sie wollen. Sie haben sich zu einem Staat im Sozialstaat entwickelt. Eine Haftung der Kassenvorstände bei Verletzung der Datenschutzvorschriften fehlt völlig. Der VDAB fordert seit langem, dass die Aufsichtsbehörden ihre Aufgaben tatsächlich wahrnehmen.“

Dasselbe gelte für den MDK. Der Bericht der Datenschutzbeauftragten bestätige auch die Feststellung des VDAB, dass die Medizinischen Dienste keinesfalls von den Kassen unabhängige Institutionen sind. „Sonst würden sie selbst darauf achten, dass Daten, die von Gesetzes wegen nur ihnen zustehen, auch bei ihnen bleiben“, so Schülke.

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
Tel.: 030 / 2005 9079 -0
Email: sebastian.rothe@vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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