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Bundesrat: Keine kurzfristige Änderung der Transparenzvereinbarung


VDAB: Qualität vor Schnelligkeit

In einer am 26. März gefassten Entschließung sprach sich der Bundesrat gegen einen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz auf kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung des sogenannten Pflege-TÜVs aus und gab stattdessen einem Antrag aus Baden-Württemberg statt, der eine genaue Evaluation als Grundlage von Korrekturen fordert. Erst im Anschluss hieran solle die Bundesregierung gegebenenfalls zügig auf Korrekturen hinwirken.
Der VDAB begrüßt den Bundesrats-Beschluss“, betont Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). „Auch wir haben uns gegen eine kurzfristige Änderung der Pflegetransparenzvereinbarung vor Abschluss der wissenschaftlichen Evaluation ausgesprochen.“
Durch seine Positionierung hat der Bundesrat somit auch dem Vorhaben des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkasse e.V. (MDS) und des GKV-Spitzenverbandes, vor Abschluss der Evaluation bereits die Transparenzkriterien auf Basis eines einseitigen Papiers des MDS zu überarbeiten, eine klare Absage erteilt. Knieling: „Erfreulicherweise sieht auch die Länderkammer die geplanten Schnellschüsse seitens der Kostenträger mit Skepsis und favorisiert eine wissenschaftliche Analyse. Nach deren Abschluss müssen nach unserer Auffassung auch neue Erkenntnisse zu Kriterien der Ergebnisqualität Berücksichtigung finden.
Der VDAB teilt die Einschätzung der baden-württembergischen Gesundheitsministerin Monika Stolz, dass seitens der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung keine einheitliche Umsetzung der Prüfung von Transparenzkriterien sichergestellt wird. „Das bedeutet, dass der MDS derzeit keine validen Daten hinsichtlich der Tauglichkeit des Transparenzverfahrens zur Verfügung stellen kann, da die Prüfergebnisse auf Grund sehr uneinheitlicher Umsetzung in den Ländern nicht vergleichbar und nicht repräsentativ sind“, resümiert Knieling.

Alexander Koch

Pressereferent

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