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Bundesrat fordert Änderungen bei Dienstleistungsrichtlinie


VDAB: Endlich verbindliche Aussagen zum Pflegebereich machen

Der Bundesrat hat zahlreiche Nachbesserungen an der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie gefordert. Eine Mehrheit der Länderkammer stimmte am vergangenen Freitag einem Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen zu, in dem weitere Ausnahmeregelungen von der Richtlinie verlangt werden. So sollen u. a. soziale Dienstleistungen und somit auch Pflegeleistungen vollumfänglich vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich in den anstehenden Beratungen im europäischen Rat hierfür einzusetzen.
„In einer offiziellen Position war sich die Bundesregierung zwar gewiss, dass durch einen Beschluss des Europäischen Parlaments die Pflege zu dem vom Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommenen Bereich der Gesundheitsdienstleistungen zählt“, betont Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). „Die Bedenken seitens der Länderkammer zeigen jedoch, dass sich Bundesregierung und Bundesrat in diesem wichtigen Punkt uneinig sind.“ Denn ob man seitens der EU die Pflege ebenfalls als von der Richtlinie ausgenommen sieht, dahinter macht der Bundesrat offensichtlich ein großes Fragezeichen, so Schulz. „Wir fordern die Bundesregierung erneut auf, den Unternehmen der Pflegebranche endlich Rechtssicherheit zu geben, ob Pflegedienstleistungen eindeutig vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen werden.“

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

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