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Begriff der Pflegebedürftigkeit wird neu formuliert


VDAB: Leistungsverbesserungen für Demenzkranke nicht aufschieben

Am Montag hat sich erstmalig der vom Bundesgesundheitsministerium berufene „Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ zusammengefunden, um Entscheidungsgrundlagen zu einer Neudefinition dieses Begriffs sowie zur Überarbeitung des Begutachtungsverfahrens zu erarbeiten. Der derzeit existierende Begriff der Pflegebedürftigkeit gilt als überaltert, da er relevante Aspekte des Pflegebedarfs wie allgemeine Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung sowie Kommunikation und soziale Teilhabe nur unzureichend berücksichtigt. Das Gesamtvorhaben soll bis zum 30. November 2008 abgeschlossen sein. Auch der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) ist als Sachverständiger im Beirat vertreten.
„Wir begrüßen die Initiative seitens des Gesundheitsministeriums zur Modernisierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes sowie des Begutachtungsverfahrens“, so Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des VDAB. Die Vorschläge des Beirates werden jedoch voraussichtlich nicht in die 2007 anstehende Pflegereform einfließen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu den „Plänen der Bundesregierung zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ hervor. „Somit bleibt weiterhin ungewiss, ob es im Zuge der Pflegereform tatsächlich zu den von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgelegten leistungsrechtlichen Verbesserungen für Demenzkranke kommt“, so Schulz.
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie das Begutachtungsverfahren sind Grundlage für die Ermittlung des individuellen Pflege- und Betreuungsbedarfs eines Menschen sowie für seine Einstufung in eine entsprechende Pflegestufe. Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen lediglich Personen, die in eine der drei Pflegestufen eingeordnet sind. Derzeit sind rund 100.000 Demenzkranke nicht vom aktuell gültigen Pflegebedürftigkeitsbegriff erfasst. Ohne eine Ausweitung des bisherigen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden diese weiterhin ohne Leistungen aus der Pflegeversicherung bleiben. Schulz: „Die vom Gesundheitsministerium im Eckpunktepapier zur Pflegereform geplanten monatlichen Leistungsbeträge in Höhe von 100 Euro für Demenzkranke nach Pflegestufe 0 sind lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein.“

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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