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Bandenmäßige Betrugsfälle: Ja zu konsequenter Strafverfolgung - Nein zu vordergründigen Kampagnen für mehr Kontrollen


Der VDAB verwahrt sich gegen die Pauschalverurteilung einer ganzen Branche. Wie in jedem anderen Bereich auch sind Verstöße gegen das geltende Recht zu verfolgen und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu bestrafen. Unter anderem für diesen Zweck ist es bedenklich, dass die Gesetzesverstöße einer kleinen Minderheit zum Anlass genommen werden, um gegen die gesamte Branche eine noch größere Kontroll- und Regelungsdichte durchzusetzen und somit die Kassenmacht auszuweiten.

Dazu Petra Schülke, stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB): "Wir verlangen bei der ganzen Diskussion einen fairen Umgang mit den ambulanten Diensten. Es kann nicht sein, dass sich nun Dienste bundesweit für das rechtswidrige Verhalten einzelner rechtfertigen müssen. Diese Art der Sippeninhaftnahme lehnen wir ab."

Der VDAB verwahre sich gegen den Versuch von Politik und Kostenträgern, kriminelle Machenschaften organisierter Banden jetzt für eine Kampagne zu nutzen, um mit Blick auf die parallel stattfindenden Beratungen zum Pflegestärkungsgesetz Teil III eine größere Kontroll- und Regelungsdichte zu Gunsten der Kassen durchzusetzen. „Dabei leidet das System keinesfalls an zu wenig Kassenmacht. Das Gegenteil ist der Fall“, so Schülke. Es sei zudem unseriös, der Öffentlichkeit weismachen zu wollen, größere Kontrollrechte der Kassen könnten Betrug verhindern. Jedes von Menschen geschaffene System sei anfällig gegen Betrug und Rechtsmissbrauch. Das gelte eben auch für das Gesundheitswesen, auch über die Leistungserbringer hinaus.

Schülke weiter: „Es ist für uns wichtig, die redlich arbeitenden Pflegedienste und ihre Mitarbeiter vor einem weiteren Generalverdacht zu schützen. Redlich arbeitet die weit überwiegende Mehrheit. Sie verdient für ihre Leistung Anerkennung und Respekt. Die Arbeit der Ermittlungsbehörden war offensichtlich auch ohne weitere Kontrollrechte der Kassen erfolgreich. Wir warnen davor, jetzt in gesetzgeberischen Aktionismus zu verfallen. Denn in der aktuell aufgeregten Debatte werden nicht einmal vor der Unverletzlichkeit der Wohnung und der Privatsphäre halt gemacht und unangemeldete Prüfungen der Leistungen in Privathaushalten gefordert. Daneben wird auch über eine massive Ausweitung der Prüfbürokratie bei allen Pflegediensten diskutiert, die aber kriminelle Machenschaften auch nicht verhindern können wird.“

Jetzt gelte es, Maß und Ziel zu bewahren und alles dafür zu tun, dass die bandenmäßigen Strukturen zerschlagen würden und auch in Zukunft systematischer Betrug konsequent strafrechtlich verfolgt werde. Dazu brauche es keine gesetzlichen Verschärfungen der Kontrollen im Sozialversicherungsrecht oder Einschränkungen der Grundrechte von Pflegebedürftigen.

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
Tel.: 030 / 2005 9079 -0
Email: sebastian.rothe@vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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