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Bahn-BKK will Vergütungen für HKP in Sachsen absenken


VDAB: Vergütungsdumping nicht akzeptabel

Der Bundesverband der Bahn-BKK will mit den sächsischen Pflegediensten zum 1. August 2008 neue Einzelverträge zur Häuslichen Krankenpflege nach § 132 a Abs. 2 SGB V schließen. Laut der Kasse sind die aktuellen Vergütungen gemäß den Rahmenverträgen zu hoch. Die nun seitens der Bahn-BKK angebotenen Preise liegen jedoch deutlich unterhalb des aktuellen bundesweiten Vergütungsdurchschnitts. 
Das Vertragsangebot der Bahn-BKK ist ein reines Vergütungsdumping“, betont Stephan Baumann, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Der Alleingang der BKK erfolgte ohne Absprache mit den Verbänden der Leistungserbringer. „Wir haben unseren Mitgliedern geraten, diesen Vertrag keinesfalls zu unterzeichnen.“ 
Nach dem Vertragsangebot der Bahn-BKK soll die Vergütung für die eher selten erbrachten Pflegeleistungen gleich bleiben oder höchstens minimal erhöht werden. Dagegen plant die BKK, die häufig erbrachten und somit auch vielfach abzurechnenden Leistungen in der Vergütung deutlich abzusenken.  
Ein weiteres Ärgernis: Die Bahn-BKK sandte ihr Vertragsangebot erst am 24. Juli an die Leistungserbringer und erwartete bereits zum 31. Juli eine kurzfristige Unterschriftsleistung. Baumann: „Diese Verfahrensweise ohne Einbeziehung der Verbände hat nichts mit einem fairen Umgang zwischen Vertragspartnern zu tun.“ 
„Die Einsparungsbestrebungen der Bahn-BKK sind mit dem Anspruch auf professionelle ambulante Pflege nicht vereinbar“, kritisiert Baumann. „Eine durch qualifizierte Pflegefachkräfte erbrachte hohe Pflegequalität muss auch finanziell auf sichere Beine gestellt werden. Wir fordern die Bahn-BKK daher auf, dem zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und den Betriebskrankenkassen verhandelten aktuellen Rahmenvertrag beizutreten.“

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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