„Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt deutlich, wie sehr die Krankenkassen ambulante Dienste in Niedersachsen benachteiligen“, meint Petra Schülke, Vorstandsmitglied des VDAB Niedersachsen. Der VDAB und andere Verbände haben im erneuten Schiedsverfahren für 2013 dazu umfangreiches Material vorgelegt und ihre Forderung sachlich belegt. „Im Vergleich zu anderen alten Bundesländern hat die Benachteiligung der Häuslichen Krankenpflege in Niedersachsen absurde Größenordnungen erreicht“, so Schülke. Nach Berechnungen des VDAB beläuft sich der durchschnittliche Vergütungsabstand zu Niedersachsen bei den sechs wichtigsten Leistungen auf: Medikamentengabe 13,2 Prozent, Injektion 15,2 Prozent, Kompressionsstrümpfe 32,9 Prozent, Kompressionsverbände 23,9 Prozent, Verbände 32,9 Prozent und Blutdruckmessung 23,1 Prozent jeweils inklusive Wegepauschale (Stand 2012).
„Das sind Zahlen, die zeigen, wie kritisch die Situation in Niedersachsen ausfällt. Denn das Vergütungsniveau entscheidet am Ende darüber, an welchen Standort es qualifizierte Fachkräfte zieht. Pflegedienste können nur das an die Mitarbeiter geben, was sie von den Kassen erhalten“ so Schülke.
Im Schiedsverfahren zur Häuslichen Krankenpflege, das voraussichtlich im September stattfinden wird, müssten nun alle Kräfte dafür verwendet werden, das Ruder herumzureißen. Der VDAB fordert die Krankenkassen auf, ihren Beitrag zum Erhalt der Häuslichen Krankenpflege in Niedersachsen zu leisten.
Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.
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