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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung im Bundestag verabschiedet: Neue Ausbildung muss sich erst bewähren


Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe wurde vom Bundestag verabschiedet. Damit ist ein weiterer Baustein für die Umsetzung der neuen Pflegeausbildung gesetzt. Die Hoffnung auf den Erhalt einer spezialisierten Altenpflegeausbildung ist damit endgültig gestorben.

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB:
„Die inhaltlichen Unterschiede zwischen den drei Ausbildungsalternativen im dritten Ausbildungsjahr sind marginal und ein reines Feigenblatt. Darin zeigt sich besonders deutlich, dass die Reform der Pflegeausbildung vor allem eines ist: ein politischer Kompromiss. Ein Meilenstein sieht anders aus. Natürlich begrüßen wir, dass ab 2020 endlich das Schulgeld wegfällt. Allerdings wäre dafür keine Ausbildungsreform, sondern nur der Wille der Länder erforderlich gewesen.“

So bleibt nach Ansicht des VDAB abzuwarten, ob alle vollmundigen Versprechen vor allem im Hinblick auf eine Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe auch eintreten.

„Eine gesunde Skepsis ist hier durchaus angebracht. Wir werden den Prozess weiterhin begleiten und darauf drängen, dass die Entwicklungen mit der praktischen Umsetzung ab dem Jahr 2020 genau beobachtet und evaluiert werden“, so Thomas Knieling abschließend.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.

Rückfragen:
Hauptstadtbüro
Jens Ofiera, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 2005 9079-17
E-Mail: jens.ofiera@vdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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