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Arbeitsgruppe „Entbürokratisierung in der Pflege“ in NRW legt Abschlussbericht vor


VDAB: Umsetzung der Ergebnisse muss Priorität haben

Die Arbeitsgruppe „Entbürokratisierung in der Pflege“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die AG war am 28. September 2005 auf Initiative des nordrhein-westfälischen Sozialministers Karl-Josef Laumann eingerichtet worden mit dem Ziel, praxisorientierte Vorschläge zur Entbürokratisierung in der Pflege zu erarbeiten, um mehr Zeit für pflegebedürftige Menschen zu schaffen.
Die Entbürokratisierung ist ein entscheidender Baustein zur Qualitätssicherung in der Pflege“ betont Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) und selbst Mitglied der Arbeitsgruppe. „Der Abschlussbericht enthält einige wichtige Faktoren, die für die Überbürokratisierung des Pflegegeschehens verantwortlich sind und die dementsprechend geändert werden müssen.“
Der Umfang der Dokumentationspflichten müsse auf ein sinnvolles Maß zurückgeführt werden, so ein Fazit der AG. Oftmals werde der erforderliche Umfang der Pflegedokumentation von Seiten der Einrichtungen weit überschritten, weil diese Konflikte und mögliche negative Konsequenzen seitens Heimaufsicht und MDK befürchten. „Hier und an vielen anderen Stellen muss die Ergebnisqualität deutlich in den Vordergrund rücken“, so Schulz. Um die bürokratische Last zu senken, müssen darüber hinaus Verfahrensweisen und Formulare u. a. im Bezug auf Sozialhilfeanträge vereinheitlicht werden.
Das komplexe Verfahren zur Entgelterhöhung gehöre auf den Prüfstand, führt der Bericht weiter aus. Als Begründung für eine Entgelterhöhung müsse nach Ansicht der AG die Bestätigung der Kostenträger über die geänderten Vergütungssätze ausreichen.
„Wir begrüßen dieses angestrebte vereinfachte Verfahren zur Entgelterhöhung“, sagt Schulz. Eine gesetzliche Klarstellung bedarf es hinsichtlich der Vier-Wochen-Frist zur Erhöhung des Entgeltes wie auch hinsichtlich des Vertragsverhältnisses zwischen Heimträger und Heimbewohner im Todesfall. „Der Gesetzgeber hat es seit 2002 nicht geschafft, die Unstimmigkeiten zwischen Heimgesetz und SGB XI in diesen wichtigen Fragen zu beheben.“
Weiter empfiehlt der Abschlussbericht der AG Entbürokratisierung, die Anzeigenpflichten der Einrichtungen, derzeit noch im Heimgesetz geregelt, auf wenige, notwendige Angaben zu begrenzen. Auf die Streichliste sollen nach Meinung der Verfasser auch die Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Zukünftig solle das Wirtschaftstestat eines Wirtschaftsprüfers ausreichend sein. Bei den Überprüfungen durch MDK und Heimaufsicht sollten unabgestimmte Doppelprüfungen und widersprechende Auflagen für die Einrichtungen vermieden werden. Die Prüfinhalte von Heimaufsicht und MDK, so die Empfehlung der Arbeitsgruppe weiter, müssen klar voneinander abgegrenzt werden. Außerdem solle auf Landesebene ein einheitlicher Prüfkatalog verabredet sowie die Zahl der sonstigen prüfenden Behörden begrenzt werden. „Die Einrichtungen müssen wissen, was geprüft wird, und sie müssen sich darauf verlassen können, dass einheitlich geprüft wird“, betont Schulz. „Die Heimaufsicht soll sich um die Prüfung der Struktur- und Prozessqualität kümmern, der MDK für die Ergebnisqualität zuständig sein.“
Gleichfalls positiv zu werten ist der Vorschlag der Arbeitsgruppe, den Pflegeheimvergleich sowie die Pflegebuchführungsverordnung abzuschaffen.
Insgesamt enthalte der Bericht viele gute Ansatzpunkte, die teilweise bereits seit langem bekannt gewesen sind. „Jetzt muss auch tatsächlich umgesetzt werden. Hier wird sich letztlich der wirkliche Erfolg der Arbeitsgruppe zeigen“, mahnt Schulz.

Christian Krohne


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