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AOK-Pflegeheimnavigator irreführend und rechtswidrig



VDAB unterstützt Klage einer Berliner Pflegeeinrichtung gegen AOK

Berlin –  hesena Care GmbH aus Berlin klagt gegen die AOK Berlin-Brandenburg und fordert, die rechtswidrigen Zusatzfunktionen des so genannten „Pflegeheimnavigator“ von deren Internet-Seite zu entfernen.  Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) unterstützt sein Mitglied hesena bei der Unterlassungsklage und hat auch selbst Klage erhoben. Gleichzeitig verwahrt sich der VDAB gegen Vorwürfe der AOK, dass der Verband gegen Transparenz wäre. Das Gegenteil sei der Fall, betont Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling. „Wir wollen Transparenz, aber keine willkürliche!“
Der VDAB hat bereits am 01.10.2010 alle AOK Landesverbände schriftlich aufgefordert, sich an bestehende Transparenzverein¬barungen zu halten. Diese sehen vor, dass alle Kriterien für die Beurteilung einer stationären Pflegeeinrichtung gleich gewichtet werden und legen auch die Modalitäten der Veröffentlichung fest. Mit der zusätzlichen Sortierungsfunktion beim so genannten „Pflegeheimnavigator“, auf die durch Warnschilder hingewiesen wird, verstößt die AOK gegen diese Vereinbarung.
„Das Angebot der AOK hebt einzelne Kriterien vertragswidrig besonders hervor und verfälscht sie inhaltlich. Dazu ist die AOK in keiner Weise ermächtigt. Somit wird der Sinn und Zweck bestehender Transparenz¬verfahren ausgehebelt“, erklärt Thomas Knieling.
Der VDAB sieht in den Auswahloptionen des Internetangebots einen Verstoß gegen die bestehenden Vereinbarungen. „Durch die Abwandlung der Transparenzkriterien wird nicht nur der Verbraucher getäuscht, sondern auch die Pflegeeinrichtung in der Außend¬arstellung diskreditiert“, kritisiert VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling. „Der Pflegeheimnavigator liefert somit nicht nur für die Versicherten irreführende Ergebnisse. Er verunglimpft in seiner Darstellung auch die Pflegeeinrichtungen und deren Mitarbeiter“ ergänzt Rainer Hettich. Thomas Knieling betont: „Wir können nicht zulassen, dass unsere Mitglieder unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes in der Öffentlichkeit zum Spielball willkürlicher Aktionen der AOK werden.“
Die hesena Care GmbH und der VDAB haben nun beim Sozialgericht Berlin gegen die AOK Berlin-Brandenburg auf Unterlassung geklagt, da die AOK der bisherigen Aufforderung nicht nachgekommen ist.

Alexander Koch

Pressereferent

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F  030 / 20059079 -19

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