„Viele Krankenkassen verlangen von den Pflegediensten personenbezogene Unterlagen. Sie begründen dies mit dem Erfordernis, die vom Arzt ausgestellten Verordnungen vor einer Genehmigung prüfen zu müssen. So wollen sie in den Besitz von Daten ihrer Versicherten kommen“, erklärt Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB. Dies seien Wunddokumentationen, Verlaufsprotokolle von Blutdruck- oder Blutzuckermessungen oder Medikamentenpläne. Manche Kasse würden ihre Forderung an den Pflegedienst damit begründen, dass sie vom behandelnden Arzt keine Informationen erhält.
„Damit fordern sie zum Rechtsbruch auf. Denn die Kassen sind von Gesetzes wegen nicht befugt, eine medizinische oder pflegerisch-medizinische Bewertung von Verordnungen vorzunehmen. Dafür gibt es den Medizinischen Dienst“, so Knieling. Der habe auf Verlangen der Kasse eine gutachterliche Stellungnahme abzugeben. Auf dieser Grundlage könne dann die Kasse entscheiden. „Die tägliche Praxis ist aber leider eine andere. Damit leisten die Kassen einen fragwürdigen Beitrag zum Thema Datenschutz und belasten nebenbei auch die Versicherten“, sagt Knieling. Diese würden zum Teil wochenlang auf den Bescheid der Kasse, ob sie die Kosten für eine ärztlich notwendig erachtete Maßnahme übernimmt, warten.
Zum Hintergrund: Der Datenschutztag findet jährlich regelmäßig am 28. Januar statt, weil an diesem Datum die Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 zum Datenschutz begonnen wurde. Mit der Konvention verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, für die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten insbesondere des Persönlichkeitsbereichs bei der automatisierten Datenverarbeitung Sorge zu tragen.
Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.
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Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
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