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Altenpflegeausbildung sichert künftige pflegerische Versorgung


VDAB: Finanzierung der Ausbildungsumlage ist höchst unsolidarisch

Am 1. Januar 2006 begann in Baden-Württemberg das erste Erhebungsjahr für die am 21. Oktober 2005 in Kraft getretene Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung (AltPflAusglVo). Um sämtliche Pflegebetriebe des Landes gleichsam an den Kosten der praktischen Ausbildung von Altenpflegeschülern zu beteiligen, werden allen zugelassenen Pflegeeinrichtungen die Ausbildungsvergütungen in Form eines Ausgleichverfahrens verpflichtend auferlegt. Die ausbildenden Betriebe des Landes bekommen aus diesem Finanztopf von rund 28 Millionen Euro ihre nicht refinanzierten Anteile der Ausbildungsvergütungen erstattet. Alle am Umlageverfahren beteiligten Betriebe können die Kosten für diese Ausgleichsregelung in ihrer Vergütung geltend machen.
Wir unterstützen das Vorhaben der Landesregierung, den Pflegenachwuchs zu fördern und die Altenpflegeausbildung solidarisch zu finanzieren“, betont Claudia Brackmeyer vom Landesvorstand Baden-Württemberg des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). „Die zukünftige demografische Entwicklung lässt einen enormen Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Menschen erwarten. Um auch zukünftig landesweit eine flächendeckende Bertreuung und Versorgung zu gewährleisten, ist die pflegebedürftige Bevölkerung auf die Verfügbarkeit von qualifiziertem Fachpersonal angewiesen.“ Bereits in wenigen Jahren sei jedoch mit Personalengpässen zu rechnen. „Es ist daher unerlässlich, dass genügend ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in ausreichendem Umfang Fachpersonal ausbilden“, so Brackmeyer.
Die Finanzierungsform der Umlage ist aus unserer Sicht jedoch höchst unsolidarisch. Da die Kosten der Ausbildung über die Leistungsentgelte finanziert werden, erfolgt letztendlich nur eine Umverteilung auf die konkret pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen“, kritisiert Brackmeyer. Gemäß § 8 SGB XI ist die pflegerische Versorgung der Bevölkerung jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nach § 9 SGB XI sind die Länder für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verantwortlich. „Die Refinanzierung der Altenpflegeausbildung ist von der Allgemeinheit zu tragen“, betont Brackmeyer. „Es kann nicht sein, dass letztendlich die Pflegebedürftigen, die in der Regel ohnehin schon mit hohen Kosten für ihre Pflege und Versorgung übermäßig belastet sind, für die Finanzierung gerade stehen müssen.“

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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