Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben erstmals in ihrem Gemeinsamen Rundschreiben vom 28.10.1996 zu den für die Pflegekassen relevanten leistungsrechtlichen Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetz Stellung genommen und dieses Rundschreiben kontinuierlich weiterentwickelt. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes zum 01.07.2008 wurde das Gemeinsame Rundschreiben gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband neu aufgelegt und weiter fortgeschrieben. Das Gemeinsame Rundschreiben gibt die Rechtslage mit Stand 01.01.2025 wieder.
Es eignet sich zur Recherche von einzelne Themen zur Handhabung in der Praxis aus der Sicht der Gesetzlichen Krankenversicherung.