Baden-Württemberg Änderungsverordnung zur Änderung der Landespersonalverordnung Baden-Württemberg

Die Änderungsverordnung zielt darauf ab, die landesrechtlichen Personalvorgaben für vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit dem bundesrechtlich geregelten Personalbemessungsverfahren nach § 113c des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) hinsichtlich der Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen mit Pflegefachkräften zu harmonisieren. Ein erster Entwurf wurde im Frühjahr 2023 zur Anhörung gestellt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Verordnungsentwurf überarbeitet. Dies betrifft die Personalvorgaben für Pflegefachkräfte in § 8 LPersVO-E und die Möglichkeiten der Berücksichtigung von Auszubildenden in § 12 LPersVO-E

28.10.2024 Aktualisiert

Die Verordnung zur Änderung der Landespersonalverordnung (LPersVO) wurde am 17. November 2023 im Gesetzblatt verkündet und tritt damit am 18. November 2023, in Kraft.

Die jeweils aktuelle amtliche Fassung der im Heimrecht geltenden Gesetze und Verordnungen finden Sie unter www.landesrecht-bw.de

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