Erweiterung der Behandlungsmaßnahmen für Pflegekräfte ohne formale Qualifikation

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 01.04.2024 tritt die Ergänzungsvereinbarung zum HKP-Rahmenvertrag in Kraft.
Diese enthält eine Neuformulierung des § 16 Abs. 4 zu den fachlichen Anforderungen an Pflegekräfte
ohne formale Qualifikationen.

Neu ist nunmehr die Insulingabe per Insulinpen unter folgenden Voraussetzungen:
Die Pflegekräfte ohne formale Qualifikation haben
•    eine pflegerische Grundschulung im Umfang von mindestens 200 Stunden absolviert 
UND
•    eine Schulung im Zusammenhang mit der Gabe von Insulinen und zu begleitenden Umständen im Umfang von mindestens 25 Stunden absolviert
UND
•    können Berufserfahrung in der Pflege von mindestens zwei Jahren in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis vorweisen. 

Nur im Rahmen der Insulingabe per Insulinpen kann auch die Blutzuckermessung delegiert werden

Die Ergänzungsvereinbarung steht Ihnen am Ende des Aktuells zum Download zur Verfügung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zuverlässig und gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Steinbrück | Ralf Klunkert | Diana Klunkert 
 

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