Rahmenvertrag gem. § 132 und 132a SGB V ab 01.07.2023 für alle Krankenkassen

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in der Anlage erhalten Sie nunmehr den Rahmenvertrag nach § 132 und 132a SGB V zur Erbringung der häuslichen Krankenpflege zu Ihrer Kenntnis und zum Verbleib für Ihre Unterlagen.

Bei der Vorbereitung der Unterlagen haben die Krankenkassen festgestellt, dass es in Anlage 9b und Anlage 9c zu kleinen Rundungsfehlern gekommen ist.

In der Anlage 9b waren die Preise in der bisherigen Fassung etwas zu hoch, in der Anlage 9c dagegen etwas zu niedrig. Dies wurde durch die Krankenkassen entsprechend korrigiert.

Die Preislisten sind in der Anlage 9 beigefügt.

Da es sich bei diesem Rahmenvertrag um einen eigenständigen neuen Vertrag mit allen Krankenkassen handelt, muss jeweils der Beitritt durch die Pflegedienste neu erklärt werden.

Ich möchte Sie bitten, den Beitritt auf dem Formular in der Anlage 1 innerhalb von einer Woche zu unterschreiben und uns im Original per Brief an die Geschäftsstelle des VDAB Sachsen-Anhalt e.V. , Sternstraße 34, 39104 Magdeburg zu senden.

Diese kurze Frist ist nötig, weil eigentlich der Vertrag die juristisch wichtige Erklärung ist und die Vergütungsanlage dem nachgeordnet ist.

Die Krankenkassen möchten an dieser Stelle keine juristischen Unsicherheiten aufkommen lassen.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichem Gruß

Gisela Gerling-Koehler
Fachreferentin für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen

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