Erhöhung der Entgelte SGB XI und SGB V zum 01.04.2024 nur TVÖD/ BAT-KF

Gebührenlisten zur Erhöhung der Entgelte zum 01.04.2024 für alle Tarifvollanwender bzw. Tarifanlehner TVÖD/ BAT-KF SGB XI und SGB V.

Bitte beachten Sie, dass diese Erhöhung nur für Vollanwender eines Tarifvertrages bzw. für Anlehner eines Tarifvertrages gilt und nicht für die Anwender des regional üblichen Entgeltniveaus.

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 23.04.2024 haben wir Sie über die Erhöhung der Entgelte SGB XI und SGB V für die Vollanwender bzw. Anlehner TVÖD/ BAT-KF informiert.
Die Gebührenlisten sind nunmehr mit den Pflege- und Krankenkassen final abgestimmt und können von Ihnen umgesetzt werden. 

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen AC/TK Nummern von vdek und der AOK und alle anderen Pflege- und Krankenkassen:

-    vdek: AC/TK SGB V: 32 09 532 und AV/TK SGB XI 36/09/532
-    AOK und alle anderen Kassen: AC/TK SGB V 32/09/012 und AC/TK SGB XI 36/09/102

In der Anlage finden Sie die neuen finalen Gebührenlisten.

Für Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hilde Ott-Meyer
Fachreferentin ambulante Pflegeeinrichtungen
 

Haben Sie Probleme diese E-Mail richtig zu sehen? Sie finden diese Meldung auch in unserem Mitgliederbereich.