Abgabepflicht zur jährlichen Meldung der Handzeichenliste und Qualifikationsnachweise

Meldefrist bis zum 30.04.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,

wie in jedem Jahr steht in Kürze die Abgabe der Handzeichenliste inklusive der Berufsurkunden für neue Mitarbeiter bei den Krankenkassen an.

Alle Mitgliedseinrichtungen, für die die vertraglichen Regelungen der Rahmenverträge gemäß §§ 132, 132a Abs. 4 SGB V gelten, haben die Pflicht bis zum 30.04. eines Jahres den Krankenkassen eine Handzeichenliste vorzulegen. Für Mitarbeiter, welche im letzten Jahr seit der letzten eingereichten Liste neu hinzugekommen sind, ist eine einfache Kopie der Berufsurkunde beizufügen. Soweit Berufsurkunden bereits vorgelegt wurden, sind diese natürlich nicht erneut einzureichen. 

Bei der Handzeichenliste ist es wichtig, dass diese mit dem aktuellen Datum, der Unterschrift der PDL und dem Stempel versehen ist. Dies gilt auch für mehrseitige Handzeichenlisten inklusive der entsprechenden Seitenzahlen, sodass jede Seite damit ausgekleidet ist.

Ein Muster der Handzeichenliste, welche die Mindestangaben umfasst, ist diesem AKTUELL als Anlage beigefügt. Sie können aber auch eine eigene Darstellung verwenden, sofern diese die gleichen Inhalte umfasst.

Bitte beachten Sie, dass im Bereich der HKP ein Federführungsprinzip besteht. Welche Kasse Ihr Ansprechpartner ist, ist im Wesentlichen davon abhängig, wo die Betriebsstätte ihren Sitz hat. Eine Tabelle mit entsprechenden Ansprechpartnern nach örtlicher Zuständigkeit ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Zur Vereinfachung der Übermittlung der Dokumente ist die Variante per E-Mail (Handzeichenliste und Urkunden als PDF) bei den Krankenkassen erwünscht. 

In der Betreffzeile der E-Mail, mit der der Antrag übersendet wird, sind folgende Angaben zu machen:

  • Autokennzeichen der Stadt bzw. klassisches Autokennzeichen des Kreises
    (z. B. WES für den Kreis Wesel, nicht DIN für Dinslaken im Kreis Wesel)
  • Handzeichenliste 2024
  • Name und Anschrift der Einrichtung
  • IK der Einrichtung (ohne Leerzeichen)
  • BSP: E, Handzeichenliste 2024, VDAB, Im Teelbruch 132, 45219 Essen, IK 123456789
     

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle Essen gern zur Verfügung.
 

Nadine Schlüpen
Fachreferentin

 

Muzaffer Avci
Fachreferent

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