Antrag zur Vergütungssteigerungen gemäß § 89 SGB XI und § 132a SGB V

Sehr geehrte Damen und Herren, 

auch in diesem Jahr konnte der VDAB nach intensiven Verhandlungen mit den Kostenträgern eine Steigerung der Vergütungen auf Basis des regionalüblichen Entgeltniveaus im Bereich § 132a SGB V und § 89 SGB XI mit einem Laufzeitbeginn ab dem 01.03.2024 vereinbaren.

Im Bereich des SGB V wurden Steigerungen von 4,98 Prozent und im Bereich des SGB XI von 5,47 Prozent vereinbart. Die Laufzeit beträgt 01.03.2024 – 31.12.2024, wobei für die Monate Januar und Februar eine Kompensation vorgesehen ist.

In diesem Jahr stehen Ihnen im SGB V und SGB XI je drei Optionen zur Auswahl, wobei Option 2 und 3 einen Punktwertzuschlag zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1800€ bzw. 3000€ enthalten:

Option 1: Steigerung des Punktwertes ohne Inflationsausgleichsprämie
Option 2: Steigerung des Punktwertes mit Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.800 Euro
Option 3: Steigerung des Punktwertes mit Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro

Mit den Kostenträgern wurde vereinbart, dass die Inflationsausgleichsprämie als monatliche Zahlung in der Höhe von 180 Euro bzw. 300 Euro je sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten erfolgt und im Rahmen von Nachweisverfahren geprüft werden kann.
 

Wie erfolgt die Antragsstellung?
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit benötigen wir kurzfristig bis einschließlich 28. Februar 2024 Ihre verbindliche Rückmeldung, ob Sie die gesteigerte Vergütung annehmen und für welche Option Sie sich entschieden haben. Ich werde dann die Meldung bei den Kostenträgern übernehmen und Ihnen die entsprechenden Vergütungsvereinbarungen zusenden. Die E-Mailadresse lautet: charlotte.mentzel@vdab.de

Zum Abschluss möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie nicht unseren verhandelten Punktwert annehmen müssen. Es steht Ihnen ebenfalls frei, eine Einzelverhandlung anzustreben.

Am Ende des Aktuells finden Sie die aktuellen Preisübersichten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Charlotte Mentzel
Fachreferentin

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