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VDAB zum Bericht in der „WELT am Sonntag“: Unverantwortliche Stimmungsmache ohne jeden Wahrheitsgehalt.


Der VDAB wehrt sich entschieden gegen die Verunglimpfung einer ganzen Branche durch den Artikel in der aktuellen Ausgabe der „WELT am Sonntag“ über vermeintliche Kostensteigerungen in Pflegeeinrichtungen. Die Behauptungen von sogenannten Experten im Artikel sind ohne Grundlage und hätten bei Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflicht schlicht unterbleiben müssen. Denn die Mutmaßung, Pflegeunternehmen trieben die Preise für ihre Bewohner durch Mitnahmeeffekte nach oben, ist schlicht falsch. Was bleibt, ist Stimmungsmache gegen die Pflegeeinrichtungen.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: „Es ist empörend, dass hier einer ganzen Branche der Vorwurf gemacht wird, sich bei der für Pflegeunternehmen und Pflegebedürftige gleichermaßen wichtige Umsetzung der Pflegereform unlauter zu verhalten, ohne dass offenbar eine fundierte Recherche von Fakten stattgefunden hat.  Als Grundlage für die diskreditierende Berichterstattung genügt es nach journalistischen Maßstäben offensichtlich, dass eine Interessensvertretung pflegebetroffener Menschen 'das Gefühl' hat, eine Entwicklung festzustellen und ein Ökonom einen Effekt auf Basis von Einzelfällen für 'vorstellbar' hält, obwohl dieser mit der Systemumstellung und der Situation einer ganzen Branche gar nichts zu tun hat. Damit sind wir auch in der Berichterstattung über professionelle Pflege endgültig in postfaktischen Zeiten angekommen.“

Tatsache sei, dass die Überleitung der Pflegebedürftigen auf bundeslandspezifischen Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Pflegeheime, der Pflegekassen und der Sozialhilfeträger beruhen. „Die Überleitung der Pflegesätze folgt dabei einer gesetzlich geregelten Systematik. Wo hier Tricks der Pflegeheimbetreiber zum Nachteil der Pflegebedürftigen wirken sollen, bleibt das Geheimnis der Autorin und ihrer 'Experten'. Eine sorgfältige Recherche hätte weiter ergeben, dass ab 01.01.17 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff gilt und die Bewohner einen einheitlichen Eigenanteil, unabhängig vom Pflegegrad, bezahlen. Zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde in vielen Bundesländern zusätzliches Personal verhandelt, das allerdings nicht zu Kostensteigerungen bei den Pflegebedürftigen führt, da es durch die höheren Leistungsbeträge aus der Pflegeversicherung gegenfinanziert ist. Der gesetzlich vorgeschriebene einheitliche Eigenanteil kann dagegen aus systemischen Gründen tatsächlich zu Mehrkosten bei den Pflegebedürftigen führen. Aber auch dafür hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Bewohner, die bereits 2016 in der Pflegeeinrichtung versorgt wurden, genießen Bestandsschutz. Das bedeutet, dass die Mehrkosten, die durch die Systemumstellung entstehen, zeitlich unbefristet von der zuständigen Pflegekasse übernommen werden“,  so Thomas Knieling weiter.

Im Übrigen bleibe es unabhängig von der Überleitung natürlich bei der Möglichkeit für Pflegeunternehmen, Pflegesätze neu zu verhandeln. Das sei ein Gebot wirtschaftlicher Betriebsführung und kein Trick zu Lasten der Pflegebedürftigen. Unterm Strich bleibe vom Vorwurf, Pflegeheime würden die Preise eigenmächtig hochtreiben, nichts übrig. „Was hingegen bleibt ist die grundlose Verunsicherung von Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie die Verunglimpfung einer ganzen Branche. Dem treten wir mit aller Entschiedenheit entgegen. Alle Beteiligten haben mit der Systemumstellung zum neuen Jahr einen echten Kraftakt hinter sich. Dafür gebührt vor allem den Unternehmen Anerkennung und keine haltlosen Unterstellungen“, so Thomas Knieling abschließend.

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
Tel.: 030 / 2005 9079 -0

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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