Gemeinnütziger Verein mit Sitz in Essen
Münster. Das Sozialgericht (SG) Münster hat ein wegweisendes Urteil zu den Pflegetransparenzvereinbarungen stationär (PTVS) gefällt (Aktenzeichen S 6 P 111/10). Nach Ansicht der Sozialrichter sind die Beurteilungskriterien der PTVS „nicht geeignet, die von den Pflegeheimen erbrachten Leistungen und deren Qualität sachgerecht zu beurteilen“. Die Systematik der Bewertung sei verfehlt und die Ermittlung der Pflegenoten für den Leser nicht nachvollziehbar, sondern vielmehr irreführend. Der VDAB sieht sich durch das aktuelle Urteil des SG Münster in seiner Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung der Pflegetransparenzvereinbarung bestätigt.
Das Gericht kommt weiter zu dem klaren Fazit: Die Transparenzberichte können keine zuverlässigen Aussagen über die vom Gesetzgeber in den Vordergrund gerückte Ergebnis- und Lebensqualität machen. Die Bewertungskriterien beträfen überwiegend nur die Prozessqualität. Diese Einschätzung deckt sich mit den vom VDAB immer wieder vorgebrachten Hinweisen. VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling betont: „Abhilfe können die Vertragsparteien nach unserer Ansicht nur durch eine fundierte Neukonzeption schaffen. Das gebietet die Verantwortung für Verbraucher und Einrichtungen.“
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Hier finden Sie die Urteilsbegründung des Sozialgerichts.
Viele Altenpfleger denken: „Die ganze Doku und Bürokratie hält mich von meiner eigentlichen Arbeit ab!“ Jetzt gibt es die Lösung: „Praxis: Altenpflege“ zeigt, wie Sie schnell und erfolgreich damit klarkommen. Hier geht es zur Gratisausgabe
Berlin. Angesichts der bevorstehenden Veränderungen bei der Wehrpflicht plant Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) die Einführung eines freiwilligen Zivildienstes mit staatlicher Förderung. Ein freiwilliger Zivildienst würde die soziale Infrastruktur enorm bereichern und schaffe die Chance des Einstiegs in ein Berufsleben im sozialen Sektor, so die Ministerin. Ziel sei es, etwa 35.000 Freiwillige pro Jahr zu gewinnen. Die Regeldauer könnte ein Jahr, die Mindestdauer sechs und die Höchstdauer 18 Monate betragen. Der freiwillige Zivildienst würde für Männer und Frauen jeden Alters ab 16 Jahren gelten. Nebeneinander bestünden dann die bisherigen Jugend- und Auslandsfreiwilligendienste sowie der freiwillige Zivildienst mit jeweils passgenauen Ausgestaltungen und staatlichen Förderungen.
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Freiburg. Mitarbeiter von Pflege-Wohngemeinschaften für Demenzkranke sind psychisch weniger belastet als Mitarbeiter in entsprechenden Wohnbereichen von Altenheimen. So lautet das Fazit einer Studie an der Katholischen Fachhochschule Freiburg. Im Rahmen der Studie wurden zwischen April 2009 und Februar 2010 die Arbeitsbedingungen von 55 Mitarbeitern in sieben Pflege-WGs und die von 82 Mitarbeitern in neun stationären Einrichtungen hinsichtlich der psychischen Belastung untersucht.
Die wichtigsten Studienergebnisse: Unter Mitarbeitern der Wohnbereiche in Heimen sind psychisch Belastete mit einem Anteil von 57 Prozent anzutreffen, unter den Mitarbeitern in den WGs dagegen nur zu 26 Prozent. Ursächlich dafür sei etwa die deutlich unterschiedliche Größe der Bewohnergruppen. Für viele Bewohner zuständig zu sein, empfand im Heim fast die Hälfte der Befragten als belastend, in den WGs waren es lediglich acht Prozent. Ebenso zeichneten sich deutliche Unterschiede hinsichtlich der Anzahl der Krankmeldungen ab: Nur 15 Prozent der WG-Mitarbeiterinnen hatten in den drei Monaten vor der Befragung mindestens einen Tag gefehlt, bei der Vergleichsgruppe aus dem Heim waren es 33 Prozent. Auch die Identifikation mit der eigenen Arbeitsstelle sei bei WG-Mitarbeiterinnen erheblich ausgeprägter als bei ihren Kollegen.
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Wiesbaden. Die Armutsgefährdung der Menschen in Deutschland ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Wie das Statistische Bundesamt am 27. August mitteilte, waren bundesweit im Jahr 2009 knapp 15 Prozent der Menschen armutsgefährdet. Dabei gibt es einen deutlichen Ost-West-Unterschied: Hatten in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) knapp 20 Prozent der Bevölkerung ein erhöhtes Armutsrisiko, waren im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 13 Prozent der Menschen armutsgefährdet. Lediglich die 65-Jährigen und Älteren hatten in den neuen Ländern (10 Prozent) ein geringeres Armutsrisiko als im früheren Bundesgebiet (13 Prozent).
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Weitere Daten zu Armuts- und Sozialindikatoren finden sich im Internet-Angebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de.
Berlin. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat ihren Ratgeber zur häuslichen Versorgung bei Demenz überarbeitet. Die Publikation versteht sich als ein Wegweiser durch den Dschungel der Hilfsangebote. In die aktuelle Auflage neu aufgenommen wurden ein Kapitel über die besonderen Bedürfnisse und den Unterstützungsbedarf der zunehmenden Zahl allein lebender Demenzkranker sowie ein Beitrag über die Begleitung von Menschen mit Demenz in der letzten Lebensphase.
Darüber hinaus bietet die Publikation einen Überblick über das Spektrum möglicher Hilfen, angefangen von der ärztlichen Diagnose über die verschiedenen Angebote wie Angehörigenschulungen, Ergotherapie, Tagespflege und ehrenamtliche Helfer, bis hin zu den Grenzen, an denen eine häusliche Versorgung nicht mehr zu leisten ist. Es wird auch erklärt, worauf geachtet werden sollte und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt.
Der Ratgeber ist erhältlich für 6 Euro inkl. Porto und Versand.
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Hannover. Das niedersächsische Sozialministerium hat den landesweiten Ideenwettbewerb „Pflegepaket“ gestartet. Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) betonte, mit dem Wettbewerb wolle man herausragende Beispiele guter Pflege fördern und dazu anregen, eigene Vorstellungen einer beispielgebenden Pflege umzusetzen. Der Wettbewerb soll diejenigen belohnen, die gute Ideen für die Pflege entwickelt haben und diese umsetzen. Aber auch vorbildliche Konzepte, die noch nicht verwirklicht wurden, können eingereicht werden. Für diesen Zweck stellt das Land insgesamt eine Million Euro bereit.
Bewerben können sich ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen sowie Privatpersonen und private Initiativen, die ihr Konzept in Kooperation mit einer Pflegeeinrichtung umsetzen. Die Gewinner erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 50.000 Euro und können den Zusatz "Als Erfolgsmodell vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration prämiert" führen. Teilnahmeschluss ist der 31. Oktober 2010.
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Fürstenfeldbruck. Am 7. und 8. Oktober 2010 findet in Fürstenfeldbruck bei München ein Symposium zum Thema „Modernes Verpflegungsmanagement“ statt. Das Leitthema der Veranstaltung lautet „Best Practices für Individual-, Gemeinschafts- und Systemgastronomie“. Alle Impulsvorträge zu den einzelnen Themenbereichen werden durch Erfahrungsberichte aus der Praxis ergänzt, um den Teilnehmern Möglichkeiten der Umsetzung im betrieblichen Alltag aufzuzeigen. Zielgruppe sind Führungskräfte der Gemeinschaftsverpflegung in Verpflegungsbetrieben, Kliniken, Senioreneinrichtungen und der Betriebsgastronomie. Veranstalter ist die S&F-Consulting Modernes Verpflegungsmanagement GmbH.
VDAB-Mitglieder erhalten einen Rabatt von 20 Prozent auf die Veranstaltung.
Das Gesamtprogramm und alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Nicole Meermann (mee), Essen
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